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Kündigung eines Kirchenmusikers unwirksam
Rechtsstand:

Kündigung eines Kirchenmusikers unwirksam

Unzulässige Kündigung nach Fehlen bei Trauerfeier: Kündigung eines Kirchenmusikers unwirksam

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass eine außerordentliche Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. So muss nach § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein wichtiger Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. In einem aktuellen Fall hatte sich das Arbeitsgericht Lübeck mit der Frage zu beschäftigen, ob das unentschuldigte Fernbleiben eines Kirchenmusikers von einer Trauerfeier eine solche Kündigung rechtfertigt.

Langjährige Beschäftigung und vorherige Abmahnungen

Der betroffene Kirchenmusiker war mehr als ein Vierteljahrhundert bei der Kirchengemeinde tätig und aufgrund dieser langen Betriebszugehörigkeit war eine ordentliche Kündigung nicht mehr möglich. Trotzdem hatte der Musiker im Jahr 2022 drei Abmahnungen erhalten. Die Frage, die sich stellte, war, ob diese Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Vorfall standen und somit die Kündigung stützen konnten.

Ein verpasster Termin und die Folgen

Der Musiker hatte zugesagt, eine Trauerfeier musikalisch zu begleiten, erschien jedoch nicht zum vereinbarten Termin. Eine Kontaktaufnahme scheiterte, und erst Tage später entschuldigte sich der Musiker per E-Mail für sein Fehlen. Der Arbeitgeber sah darin ein vorsätzliches Verhalten und sprach eine außerordentliche Kündigung aus.

Arbeitsgerichtliche Entscheidung

Das Arbeitsgericht Lübeck urteilte in seinem Beschluss vom 15. Juni 2023 (Az: 1 Ca 323 öD/23) zugunsten des Klägers. Es sah nicht ausreichend Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Fernbleiben des Kirchenmusikers. Das Gericht erkannte zwar an, dass sein Verhalten als schwerwiegender Verstoß gegen die Vertragspflichten anzusehen sei, jedoch waren die vorangegangenen Abmahnungen thematisch nicht relevant für den Vorfall. Nach § 626 Abs. 2 BGB hätte eine Abmahnung im gleichen Themenbereich vorliegen müssen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

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Keine Rechtskraft – Was bedeutet das?

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass die Kirchengemeinde die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen. Bis ein endgültiges Urteil gefällt wird, bleibt die Angelegenheit also weiterhin offen.

Fazit für Arbeitnehmer: Kündigung eines Kirchenmusikers unwirksam

Dieser Fall zeigt deutlich, dass nicht jedes Fehlverhalten automatisch zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann. Arbeitnehmer sollten sich jedoch der Schwere ihres Handelns bewusst sein und darauf achten, dass sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Ebenso wichtig ist es zu wissen, dass Abmahnungen im direkten Zusammenhang mit dem Kündigungsgrund stehen müssen, um als Begründung für eine außerordentliche Kündigung zu dienen.