Für Arbeitnehmer:innen und Betriebsratsgremien
Sie können sicher sein, dass wir Sie und die gesamte Arbeitnehmer:innenseite zutiefst verstehen. Wir sind hochkompetent und erfahren im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Und im Mittelpunkt sehen wir immer Sie. Als Mensch.
Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen
Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.
Ihre Vorteile: Was uns auszeichnet
Exklusiv für Arbeitnehmer:innen
Wir sind DIE Kanzlei für Arbeitnehmer:innen und Betriebsratsgremien. Nicht für Arbeitgeber:innen. Darauf liegt unser Fokus, aus vollster Überzeugung.
Arbeitsrecht UND Sozialrecht
Unsere enorme fachliche Stärke liegt darin, dass wir arbeits- und sozialrechtliche Aspekte
kombiniert betrachten können.
Echt, nahbar, einfühlsam
Wir nehmen Sie und Ihr Thema genau wahr. Exakt so, wie Sie sind. Und sind dabei immer authentisch und aufrichtig.
Immer in Ihrer Nähe
Ob in Bochum oder deutschlandweit, wir stehen für Ihre Rechte ein. Dicht dran, verbindlich, für Sie präsent.
Vor der kostenlosen Erstberatung
Wie erreiche ich die Anwältinnen/Anwälte persönlich?
Die beste Variante: Rufen Sie uns an unter 0234 58 69 770 – unser Empfangs-Team vereinbart dann schnellstmöglich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Hoffmann oder einer/einem der Kolleginnen oder Kollegen für Sie.
Welche Unterlagen soll ich zur Erstberatung mitbringen?
Je nachdem, aus welchem Grund Sie sich an uns wenden, kann es sinnvoll sein, bestimmte Unterlagen sofort mitzubringen. Im Falle einer fristlosen Kündigung wären das zum Beispiel
- Ihr Arbeitsvertrag
- das Kündigungsschreiben
- ggf. Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
Mir wurde gekündigt, soll ich mich sofort arbeitslos melden?
Sobald Ihnen gekündigt wurde, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Innerhalb welcher Frist ist eine Kündigungsschutzklage möglich?
Es ist auf jeden Fall sinnvoll zu überprüfen, ob Sie bei einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätten. Sie haben dafür jedoch nur drei Wochen nach Kündigungseingang Zeit. Vereinbaren Sie daher möglichst kurzfristig einen Termin mit uns.