Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust beim Jobende.
Verknüpfter Wissenbeitrag:
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- Erfolgreiches Urteil für Altersteilzeitler: Inflationsprämie muss gezahlt werden!
- Pressemitteilung: Neuausrichtung arbeitsrechtlicher Gesetzesvorhaben nach Festlegung des Wahltermins