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Rechtsstand:

Erfolgreiches Urteil für Altersteilzeitler: Inflationsprämie muss gezahlt werden!

Hintergrund des Rechtsstreits

Ein Arbeitnehmer aus der Energiebranche, der sich seit dem 1. Mai 2022 in der Passivphase seiner Altersteilzeit befindet, klagte gegen seinen Arbeitgeber auf Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Diese Prämie in Höhe von 3.000 Euro wurde tarifvertraglich für die Branche vereinbart, schloss jedoch Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit explizit aus.

Kern der Auseinandersetzung

Der Kläger argumentierte, dass der Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstelle. Er hob hervor, dass die Prämie dazu dient, die finanziellen Lasten durch gestiegene Verbraucherpreise abzumildern und keinen direkten Bezug zur Arbeitsleistung hat. Die Vorinstanzen wiesen die Klage zunächst ab.

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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten des Klägers und erklärte den Ausschluss in § 1 Abs. 2 Satz 3 des Tarifvertrags für unwirksam. Die Richter stützten sich dabei auf § 4 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), der besagt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter gestellt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte, sofern kein sachlicher Grund dies rechtfertigt. Das Gericht sah keinen solchen Grund für die Ungleichbehandlung, insbesondere da die Prämie nicht als Gegenleistung für geleistete Arbeit dient.

Bedeutung des Urteils für Arbeitnehmer

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die Rechte von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere für diejenigen in der Passivphase ihrer Altersteilzeit. Es bestätigt, dass finanzielle Leistungen, die zur Milderung von Lebenshaltungskosten gedacht sind, nicht willkürlich von bestimmten Gruppen ausgeschlossen werden dürfen. Arbeitnehmer, die sich in ähnlichen Situationen befinden, könnten nun ebenfalls Ansprüche geltend machen.

Das Urteil stärkt die Position von Arbeitnehmern gegenüber den Arbeitgebern und betont die Wichtigkeit einer fairen Behandlung aller Beschäftigten unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad. Es zeigt auf, dass Tarifverträge und deren Bestimmungen stets im Einklang mit geltenden Gesetzen stehen müssen, um Diskriminierungen zu vermeiden.