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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Sie auch in Dortmund: Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber - Worauf es ankommt

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, ist Vorsicht geboten. Unüberlegtes Unterzeichnen in einer Drucksituation kann für Sie als Arbeitnehmer gravierende Nachteile mit sich bringen. 

Aufhebungsvertrag erhalten? So reagieren Sie richtig!

Der Aufhebungsvertrag:

Im Gegensatz zur Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt es deutliche Unterschiede: Zum Beispiel sieht die Agentur für Arbeit die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag häufig als aktive Beteiligung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.

Es gibt Ausnahmen: Wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund vorweisen kann, warum er freiwillig geht (z.B. um einer betriebsbedingten Kündigung zuvorzukommen und eine Abfindung zu sichern), dann entfällt die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I nicht. Andernfalls droht eine Sperre von bis zu 12 Wochen, in denen keine Leistungen gezahlt und Sie auch keine Rentenversicherungsbeiträge einzahlen.

Es kann jedoch Fälle geben, in denen es sinnvoll sein kann, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Haben Sie zum Beispiel bereits eine neue Beschäftigung in Aussicht, kann ein Aufhebungsvertrag einen schnellen Wechsel ermöglichen.

Eine gute Nachricht: Eine drohende Sperre bei der Agentur für Arbeit kann vermieden werden, wenn der Aufhebungsvertrag richtig formuliert wird. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei in Dortmund .

Auf folgende Punkte sollten Sie unbedingt achten, welche im Aufhebungsvertrag durch Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund geklärt werden sollten:

  • Zeitpunkt: Wann genau endet das Arbeitsverhältnis? Hierbei ist die theoretische Kündigungsfrist unbedingt zu beachten, es könnte sonst eine Sperre drohen!

  • Begründung: Warum wird ein Aufhebungsvertrag angestrebt? Die richtige Begründung ist auch für die Agentur für Arbeit von großer Bedeutung!

  • Arbeitszeugnis: Hierbei geht es um die Arbeitsleistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Wie wird beides bewertet? Wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt und was soll im Endzeugnis festgehalten werden?

  • Vergütung: Hat der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Sonderzahlungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld?

  • Urlaub: Wie genau wird der bestehende Urlaubsanspruch geregelt – werden Urlaubstage finanziell abgegolten oder werden freie Tage gewährt?

  • Freistellung: Muss der Arbeitnehmer bis zum letzten Arbeitstag arbeiten oder wird er für den restlichen Zeitraum freigestellt?

  • Abfindung: Hat der Arbeitnehmer Recht auf eine Abfindung? Wenn ja, in welcher Höhe? Dies ist oft die entscheidende Frage bei den Verhandlungen um den Aufhebungsvertrag.
Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund, Aufhebungsvertrag

Was ist noch zu bedenken - beim Aufhebungsvertrag in Dormund

Diese Punkte sind längst nicht alle Vorgaben und Informationen, die es bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten gilt. Wenn es um Ihren Aufhebungsvertrag geht, vertrauen Sie auf Ihren erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht auch in Dortmund!

Buchen Sie sich jetzt eine kostenfreie Ersteinschätzung mit unserem Kanzleiteam. Die Ersteinschätzung beinhaltet folgendes:

  • der Sachverhalt wird aufgenommen und eine erste thematische Einordnung vorgenommen
  • notwendige Unterlagen werden identifiziert (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Rechtschutzversicherungsnachweis o.ä.)
  • es wird ein Termin für ein Beratungstermin vereinbart (online per Videokonferenz/ per Telefon /persönlich)

Was passiert nach der Erstaufnahme?

  • Das Team sendet Ihnen nach der Erstaufnahme die notwendigen elektronischen Formulare zu
  • Sie können zuhause in Ruhe die Unterlagen raussuchen und die Formulare ausfüllen und an uns übermitteln

Was passiert im Rahmen des Beratungstermins beim Anwalt?

  • Vorab sichtet der Rechtsanwalt Ihre Unterlagen
  • Im Gespräch wird der Sachverhalt ggfls. durch Nachfragen geklärt
  • Es werden Ihre Wünsche und Ziele geklärt
  • Sie erhalten eine Rechtseinschätzung
  • Gemeinsam wird die weitere Vorgehensweise festgelegt
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