Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeutet, dass man drei bis sechs monatelang kein Arbeitslosengeld erhält, je nach Anspruchsdauer. Grundsätzlich wird eine solche Sperrzeit verhängt, wenn man selbstverschuldet arbeitslos wird, sei es durch eigene Kündigung oder eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers. Im nachfolgenden Beitrag wird unter anderem erklärt, wie sich der Eintritt einer Sperrzeit vermeiden lässt.
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