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Anwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Glossar

Fachbegriffe leicht erklärt

Sperrzeit

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeutet, dass man drei bis sechs monatelang kein Arbeitslosengeld erhält, je nach Anspruchsdauer. Grundsätzlich wird eine solche Sperrzeit verhängt, wenn man selbstverschuldet arbeitslos wird, sei es durch eigene Kündigung oder eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers. Im nachfolgenden Beitrag wird unter anderem erklärt, wie sich der Eintritt einer Sperrzeit vermeiden lässt.

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Vertrag & Tarif: Was ist rechtens?

Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages Findet ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer Globalverweisung im Arbeitsvertrag Anwendung, findet eine Kontrolle der tariflichen Bestimmungen anhand der ...

Arbeiter verliehen? So zieht BAG Grenzen!

Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von der Tätigkeit bei einem Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ...