In einem wegweisenden Urteil (BAG, 30.03.2023 – Az: 8 AZR 120/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Klarheit in der Frage der Haftung von GmbH-Geschäftsführern bei Verstößen gegen den Mindestlohn geschaffen. Dieses Urteil ist besonders relevant für Arbeitnehmer und Interessierte im Bereich des Arbeitsrechts, da es die rechtlichen Grenzen der Haftung von Geschäftsführern aufzeigt.
Kern der Entscheidung: Keine Schadensersatzpflicht für Geschäftsführer
Das Gericht stellte fest, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht nach § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz haften, wenn sie gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 9 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) bußgeldrechtlich verantwortlich sind. Dies betrifft Fälle, in denen die GmbH ihren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nach § 20 MiLoG zahlt.
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Rechtliche Einordnung und Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung des BAG verdeutlicht, dass der Bußgeldtatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG in Verbindung mit § 20 MiLoG nicht als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB angesehen wird. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer nicht direkt den Arbeitnehmern gegenüber schadensersatzpflichtig ist, wenn es zu Mindestlohnverstößen kommt. Die Haftung beschränkt sich auf das Unternehmen selbst, und die Geschäftsführung ist primär bußgeldrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt.
Implikationen für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie im Falle von Mindestlohnverstößen ihre Ansprüche gegenüber der GmbH, nicht aber direkt gegenüber den Geschäftsführern, geltend machen müssen. Dies stellt eine wichtige Unterscheidung dar, die bei der Durchsetzung von Ansprüchen berücksichtigt werden muss.
Fazit: Ein wichtiges Urteil für die Praxis
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bietet eine klare Richtschnur für die Handhabung von Haftungsfragen im Kontext von Mindestlohnverstößen. Es stärkt die Position der GmbH als zentralen Ansprechpartner für Lohnforderungen und klärt die rechtlichen Verantwortlichkeiten innerhalb der Unternehmensstrukturen.
Das Verständnis dieser Rechtslage ist für alle Beteiligten im Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung, um die jeweiligen Rechte und Pflichten klar zu definieren und effektiv durchzusetzen. Dieses Urteil ist somit ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit im Bereich des Arbeitsrechts.