Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer. Es gehört zT zum Privatrecht/Bürgerlichen Recht (Individualrechte des einzelnen, Arbeitsvertragsrecht). ZT zum Kollektivarbeitsrecht im BetrVG, sowie öffentlichen Recht ( Arbeitszeit-u. Arbeitsschutzrecht).
Verknüpfter Wissenbeitrag:
- Weisungen an Chefärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen: LAG Hamm schränkt Arbeitgeberrechte ein
- LAG Hamburg: Abmahnungen und fristlose Kündigung gegen Strahlenschutzbeauftragte unwirksam
- Fristlose Kündigung des Direktors unwirksam, ordentliche Kündigung zulässig: Aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin im Überblick