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Anwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Glossar

Fachbegriffe leicht erklärt

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer. Es gehört zT zum Privatrecht/Bürgerlichen Recht (Individualrechte des einzelnen, Arbeitsvertragsrecht). ZT zum Kollektivarbeitsrecht im BetrVG, sowie öffentlichen Recht ( Arbeitszeit-u. Arbeitsschutzrecht).

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