Anwalt für Arbeitsrecht aus Bochum, auch in Wuppertal – Aufhebungsvertrag: was muss man beachten
Bei der Entscheidung über einen Aufhebungsvertrag, auch als Aufhebungsvereinbarung oder Auflösungsvertrag bezeichnet, ist rechtliche Expertise von großer Bedeutung, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen in Wuppertal dabei zur Seite. Denn ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel unanfechtbar und unwiderruflich. Auch die Agentur für Arbeit sieht in Aufhebungsverträgen oft ein aktives Mitwirken bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, was Sperren von bis zu drei Monaten zur Folge haben kann. Bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen, sollten Sie sich gut überlegen, welche Optionen Sie haben und welche Konsequenzen damit verbunden sind.
Fragen zum Aufhebungsvertrag beantwortet Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Wuppertal
- Was passiert, wenn Sie keinen Aufhebungsvertrag abschließen?
- Droht Ihnen eine Kündigung? Wäre diese Kündigung wirksam?
- Ist Ihnen der Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses wichtig und welche Einnahmen könnten Ihnen bei Beendigung entgehen?
- Die Aussicht auf einen neuen und möglicherweise besseren Job sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
Häufig ist auch die Höhe der Abfindung ein entscheidender Faktor bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags. All diese Überlegungen erfordern rechtliche Expertise und eine genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation.
Die Begriffe „Aufhebungsvertrag,“ „Aufhebungsvereinbarung“ und „Auflösungsvertrag“ stehen im Großen und Ganzen für dasselbe und führen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Kündigung. Ein solcher Vertrag muss gemäß § 623 BGB zwingend in schriftlicher Form abgeschlossen werden und kann nicht durch Vereinbarung abgeändert werden.
Ein Aufhebungsvertrag, der nicht die vorgeschriebene Schriftform einhält, ist formunwirksam und somit nichtig.
Ein rechtsgültiger Aufhebungsvertrag regelt alle relevanten Aspekte einer einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, einschließlich:
- Zeitpunkt der Beendigung
- Freistellung und Vergütung
- Abfindung
- Herausgabe von Gegenständen
- etwaiger Verhaltensregeln wie Sprachregelungen nach außen, Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsverpflichtungen.
Wichtig zu beachten ist, dass ein Aufhebungsvertrag die Originalunterschriften beider Vertragsparteien aufweisen muss, um die Schriftform zu erfüllen. In dieser komplexen rechtlichen Angelegenheit sollten Sie sich unbedingt von Ihrem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Wuppertal beraten lassen. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um eine fundierte Entscheidung in dieser wichtigen Angelegenheit zu treffen.
Buchen Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Boch, für Sie im Einsatz in Wuppertal, zu allen fragen rund um das Thema: Aufhebungsvertrag.
Die Kostenlose Ersteinschätzung beinhaltet folgendes:
- der Sachverhalt wird aufgenommen und eine erste thematische Einordnung vorgenommen
- notwendige Unterlagen werden identifiziert (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Rechtschutzversicherungsnachweis o.ä.)
- es wird ein Termin für ein Beratungstermin vereinbart (online per Videokonferenz/ per Telefon /persönlich)
Was passiert nach der Erstaufnahme?
- Das Team sendet Ihnen nach der Erstaufnahme die notwendigen elektronischen Formulare zu
- Sie können zuhause in Ruhe die Unterlagen raussuchen und die Formulare ausfüllen und an uns übermitteln
Was passiert im Rahmen des Beratungstermins beim Anwalt?
- Vorab sichtet der Rechtsanwalt Ihre Unterlagen
- Im Gespräch wird der Sachverhalt ggfls. durch Nachfragen geklärt
- Es werden Ihre Wünsche und Ziele geklärt
- Sie erhalten eine Rechtseinschätzung
- Gemeinsam wird die weitere Vorgehensweise festgelegt