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Geballtes Wissen - sortiert nach Themen
LAG Hamburg: Abmahnungen und fristlose Kündigung gegen Strahlenschutzbeauftragte unwirksam
Fristlose Kündigung des Direktors unwirksam, ordentliche Kündigung zulässig: Aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin im Überblick
Urteil: Ryanair-Piloten in Deutschland gelten als abhängig beschäftigt – Selbständigkeit oft nur auf dem Papier
Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis: Wichtiges Urteil des Hessischen Landessozialgerichts
Abberufung als Gleichstellungsbeauftragte unwirksam: Wichtiger Erfolg vor dem LAG Düsseldorf
Darf eine Luftsicherheitsassistentin am Flughafen ein Kopftuch tragen? Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Klarheit!
Keine Privatnutzung des Dienstwagens für Betriebsräte: Was gilt wirklich?
Vor der kostenlosen Erstberatung
Wie erreiche ich die Anwältinnen/Anwälte persönlich?
Die beste Variante: Rufen Sie uns an unter 0234 58 69 770 – unser Empfangs-Team vereinbart dann schnellstmöglich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Hoffmann oder einer/einem der Kolleginnen oder Kollegen für Sie.
Welche Unterlagen soll ich zur Erstberatung mitbringen?
Je nachdem, aus welchem Grund Sie sich an uns wenden, kann es sinnvoll sein, bestimmte Unterlagen sofort mitzubringen. Im Falle einer fristlosen Kündigung wären das zum Beispiel
- Ihr Arbeitsvertrag
- das Kündigungsschreiben
- ggf. Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
Mir wurde gekündigt, soll ich mich sofort arbeitslos melden?
Sobald Ihnen gekündigt wurde, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Innerhalb welcher Frist ist eine Kündigungsschutzklage möglich?
Es ist auf jeden Fall sinnvoll zu überprüfen, ob Sie bei einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätten. Sie haben dafür jedoch nur drei Wochen nach Kündigungseingang Zeit. Vereinbaren Sie daher möglichst kurzfristig einen Termin mit uns.