Wissen – Basis unseres Erfolgs.
Geballtes Wissen - sortiert nach Themen
Keine Löschung persönlicher Daten von GmbH-Geschäftsführern im Handelsregister
Wirkung der Rechtsscheinvollmacht im Betriebsrat – Ein kritischer Blick auf die Entscheidungen des LAG Düsseldorf
Recht auf Entfernung einer unberechtigten Abmahnung trotz laufender Kündigungsschutzklage
Verfall von Urlaubsansprüchen bei mehreren aufeinanderfolgenden Elternzeiten
Pauschalversteuerung bei betrieblichen Jubiläumsfeiern: Ein teures Nachspiel
Arbeitsrecht: Gültigkeit von Versetzungsklauseln bei internationalen Standortwechseln
Arbeitsrecht: Die Implikationen der Weiterbeschäftigung nach Kündigungsfrist
Vor der kostenlosen Erstberatung
Wie erreiche ich die Anwältinnen/Anwälte persönlich?
Die beste Variante: Rufen Sie uns an unter 0234 58 69 770 – unser Empfangs-Team vereinbart dann schnellstmöglich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Hoffmann oder einer/einem der Kolleginnen oder Kollegen für Sie.
Welche Unterlagen soll ich zur Erstberatung mitbringen?
Je nachdem, aus welchem Grund Sie sich an uns wenden, kann es sinnvoll sein, bestimmte Unterlagen sofort mitzubringen. Im Falle einer fristlosen Kündigung wären das zum Beispiel
- Ihr Arbeitsvertrag
- das Kündigungsschreiben
- ggf. Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
Mir wurde gekündigt, soll ich mich sofort arbeitslos melden?
Sobald Ihnen gekündigt wurde, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Innerhalb welcher Frist ist eine Kündigungsschutzklage möglich?
Es ist auf jeden Fall sinnvoll zu überprüfen, ob Sie bei einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätten. Sie haben dafür jedoch nur drei Wochen nach Kündigungseingang Zeit. Vereinbaren Sie daher möglichst kurzfristig einen Termin mit uns.