Wissen – Basis unseres Erfolgs.
Geballtes Wissen - sortiert nach Themen
Wählerliste bei strittiger Betriebsstruktur – was Beschäftigte vor der Betriebsratswahl wissen müssen
„Sekretärin“ gesucht – Diskriminierung gefunden: Was Bewerber:innen jetzt wissen sollten
Dienstwagen statt Gehalt? So ermittelst du den pfändbaren Anteil bei Sachbezügen
BAG: Vorwirkender Kündigungsschutz greift vor jedem Elternzeit-Abschnitt – auch bei Sammelantrag
Arbeitsgericht Berlin: AGG-Entschädigungsklage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen
LAG Hamburg: Abmahnungen und fristlose Kündigung gegen Strahlenschutzbeauftragte unwirksam
Fristlose Kündigung des Direktors unwirksam, ordentliche Kündigung zulässig: Aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin im Überblick
Vor der kostenlosen Erstberatung
Wie erreiche ich die Anwältinnen/Anwälte persönlich?
Die beste Variante: Rufen Sie uns an unter 0234 58 69 770 – unser Empfangs-Team vereinbart dann schnellstmöglich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Hoffmann oder einer/einem der Kolleginnen oder Kollegen für Sie.
Welche Unterlagen soll ich zur Erstberatung mitbringen?
Je nachdem, aus welchem Grund Sie sich an uns wenden, kann es sinnvoll sein, bestimmte Unterlagen sofort mitzubringen. Im Falle einer fristlosen Kündigung wären das zum Beispiel
- Ihr Arbeitsvertrag
- das Kündigungsschreiben
- ggf. Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
Mir wurde gekündigt, soll ich mich sofort arbeitslos melden?
Sobald Ihnen gekündigt wurde, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Innerhalb welcher Frist ist eine Kündigungsschutzklage möglich?
Es ist auf jeden Fall sinnvoll zu überprüfen, ob Sie bei einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätten. Sie haben dafür jedoch nur drei Wochen nach Kündigungseingang Zeit. Vereinbaren Sie daher möglichst kurzfristig einen Termin mit uns.