Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses: Weiterbeschäftigung als Vertragsfortsetzung
Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dem Ende der Kündigungsfrist wirft oft die Frage auf, ob damit eine stillschweigende Vereinbarung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurde. Diese Fragestellung ist von erheblicher praktischer Relevanz und kann für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses bedeutende rechtliche Konsequenzen haben.
Die Bedeutung des Rechtsfolgewillens
Es ist nicht automatisch davon auszugehen, dass die Fortführung der Beschäftigung über die Kündigungsfrist hinaus eine vertragliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bedeutet. Vielmehr bedarf es spezifischer Umstände, die darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber tatsächlich beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Solche Umstände können beispielsweise in der Art der Kommunikation zwischen den Parteien oder in Handlungen, die über das gewöhnliche Maß einer Beendigung hinausgehen, liegen.
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Worauf es ankommt: Objektive Indizien
Entscheidend ist hierbei, dass die Annahme einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf objektiven Indizien beruht. Das bedeutet, dass nicht nur die subjektiven Intentionen des Arbeitgebers, sondern auch die äußeren Umstände eine Rolle spielen. Ein unbeteiligter Dritter sollte aus dem Verhalten des Arbeitgebers schlussfolgern können, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses gewollt ist.
Rechtsprechung und Praxis
Die Rechtsprechung verlangt, dass solche Indizien klar und deutlich sind. Ein einfaches Weiterarbeiten des Arbeitnehmers ohne weitere Anzeichen für eine Vertragsverlängerung ist in der Regel nicht ausreichend. Wichtig ist, dass es klare Anhaltspunkte gibt, wie etwa eine explizite Aufforderung zur Weiterarbeit oder vergleichbare Handlungen, die einen Fortsetzungswillen erkennen lassen.
Fazit zum Thema: Weiterbeschäftigung als Vertragsfortsetzung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist allein noch keine konkludente Vereinbarung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses darstellt. Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die deutlich machen, dass der Arbeitgeber von einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeht. Arbeitnehmer, die sich in einer solchen Situation befinden, sollten daher aktiv auf eine Klärung hinwirken, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.