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Erfahren Sie mehr über den Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers gemäß der EU-Richtlinie 2008/94/EG.
Rechtsstand:

Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers: Wichtige Urteile und ihre Bedeutung

die Richtlinie 2008/94/EG

In der Europäischen Union sind Arbeitnehmer durch die Richtlinie 2008/94/EG geschützt, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Dieses Gesetz wurde durch die Richtlinie (EU) 2015/1794 weiter präzisiert. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat wichtige Klarstellungen zu diesen Regelungen vorgenommen, die für Arbeitnehmer und juristische Fachkräfte von Interesse sind.

Kerninhalte der Richtlinie 2008/94/EG

Die Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, Arbeitnehmer bei der Insolvenz ihres Arbeitgebers zu schützen. Art. 2 Abs. 2 und Art. 12 Buchst. a und c der Richtlinie legen fest, dass Arbeitnehmer in solchen Fällen Anspruch auf bestimmte Garantien haben, zum Beispiel die Sicherung ausstehender Lohnforderungen.

Bedeutung des jüngsten EuGH-Urteils

Das EuGH-Urteil stellt klar, dass Personen, die sowohl als Direktoren als auch als Mitglieder des satzungsmäßigen Organs einer Handelsgesellschaft fungieren, unter bestimmten Umständen nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Richtlinie gelten. Dies bedeutet, dass diese Personen nicht die durch die Richtlinie vorgesehenen Schutzmaßnahmen genießen, wenn ihre Gesellschaft insolvent wird. Dies ist ein wichtiger Hinweis für alle, die in dualen Rollen innerhalb einer Organisation tätig sind.

Praktische Auswirkungen für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die nicht in dualen Rollen tätig sind, bleibt der Schutz durch die Richtlinie bestehen. Sie können sich darauf verlassen, dass ihre Ansprüche im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers durch nationale Garantiefonds oder ähnliche Einrichtungen gesichert sind. Dies gibt eine wichtige Sicherheit in unsicheren Zeiten.

Was bedeutet dies für die Zukunft?

Dieses Urteil könnte Anstoß für weitere gesetzliche Klärungen auf EU-Ebene oder in den Mitgliedstaaten sein. Es zeigt die Notwendigkeit auf, die Definition von „Arbeitnehmer“ klar zu fassen und die Schutzbereiche entsprechend anzupassen.

Fazit

Die Entscheidung des EuGH dient als wichtige Orientierungshilfe für die Auslegung der Richtlinie 2008/94/EG und ihre Anwendbarkeit auf spezifische Arbeitnehmergruppen. Für die meisten Arbeitnehmer bleibt der Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers jedoch unberührt und bietet weiterhin eine wichtige Absicherung.

Für weiterführende Informationen oder individuelle Beratung stehen wir Ihnen als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.