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Rechtsstand:

Kündigungsgespräche im Fokus Unerlaubte Veröffentlichung „Quittok“

Kündigungsgespräche im Fokus: Was ist erlaubt und was nicht?

In einer Zeit, in der soziale Medien eine zentrale Rolle im Alltag vieler Menschen spielen, taucht die Frage auf, welche Informationen aus Kündigungsgesprächen öffentlich gemacht werden dürfen. Der Trend, bekannt unter dem Schlagwort „Quittok“, bei dem Arbeitnehmer ihre Kündigungsgespräche filmen und ins Internet stellen, wirft wichtige arbeitsrechtliche Fragen auf.

Unerlaubte Aufzeichnungen und Veröffentlichungen

Das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen mit dem Arbeitgeber kann schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Gemäß § 201 StGB ist das unbefugte Aufnehmen von nichtöffentlich gesprochenen Worten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht. Die Verbreitung dieser Aufnahmen, insbesondere über soziale Medien, kann diese Strafen noch verschärfen. Arbeitnehmer sollten daher dringend davon absehen, solche Aufnahmen zu machen und zu veröffentlichen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen einer öffentlichen Kündigung

Die öffentliche Inszenierung eines Kündigungsgesprächs kann zudem arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Eine solche Aktion könnte als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitgebers angesehen werden und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Darüber hinaus könnte es potenziellen neuen Arbeitgebern ein negatives Bild vermitteln und so die Karrierechancen des betreffenden Arbeitnehmers beeinträchtigen.

Die rechtlichen Grenzen der Informationsverbreitung

Auch ohne die Veröffentlichung von Aufnahmen ist die Verbreitung von Details über Kündigungen im Internet rechtlich nicht unproblematisch. Arbeitnehmer dürfen keine unwahren Behauptungen aufstellen oder den Arbeitgeber beleidigen, da dies ebenfalls strafbar sein kann. Vertrauliche Unternehmensinformationen dürfen grundsätzlich nicht öffentlich gemacht werden. Verstöße können unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Sanktionen oder Schadenersatzforderungen führen.

Vergleichsvereinbarungen und Stillschweigen

In Fällen, in denen es nach einer Kündigung zu einem Rechtsstreit kommt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vergleich schließen, der oft eine Klausel zum Stillschweigen über die Umstände der Kündigung enthält. Die Nichtbeachtung dieser Vereinbarung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sollte daher immer ernst genommen werden.

Fazit

Kündigungsgespräche und deren Nachwirkungen sind sensible Themen, die mit Bedacht und Respekt behandelt werden sollten, sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Die Entscheidung, Details eines solchen Gesprächs öffentlich zu machen, sollte wohlüberlegt sein. In Deutschland, wo der Arbeitsmarkt nicht so stark von dem Hire-and-fire-Prinzip geprägt ist wie in den USA, wird ein hohes Maß an Professionalität und Diskretion erwartet und geschätzt, auch von der jüngeren Generation Z. Es ist dringend ratsam, sich der rechtlichen und beruflichen Risiken bewusst zu sein, die mit der Veröffentlichung von Kündigungsgesprächen im Internet verbunden sind. Arbeitnehmer sollten stets die Konsequenzen bedenken und professionelle Diskretion wahren. Für eine rechtliche Beratung stehen wir als spezialisierte Kanzlei im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.