Aktuelle Entscheidung: Urlaubsverfall bei Elternzeiten
Das Arbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung wichtige Klarstellungen zum Thema Urlaubsverfall bei mehreren aufeinanderfolgenden Elternzeiten getroffen. Dieses Urteil ist besonders relevant für Arbeitnehmer, die planen, für mehr als ein Kind Elternzeit in Anspruch zu nehmen. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die Kernpunkte des Urteils und deren Bedeutung für Arbeitnehmer.
Rechtlicher Rahmen: § 17 BEEG und § 7 BUrlG
Nach § 17 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) können Arbeitgeber Urlaubsansprüche für die Zeit der Elternzeit kürzen. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) verfallen Urlaubsansprüche grundsätzlich am 31. März des auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres, wenn sie nicht genutzt wurden.
Entscheidung des LAG Baden-Württemberg
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 07. Juli 2017 unter dem Aktenzeichen 9 Sa 10/17 entschieden, dass der Verfall von Urlaubsansprüchen auch bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Elternzeiten greift. Die Richter argumentierten, dass § 17 Abs. 2 BEEG keine spezielle Regelung für aufeinanderfolgende Elternzeiten trifft und somit keine Ausnahme vom grundsätzlichen Verfall der Urlaubsansprüche besteht.
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Bedeutung für Arbeitnehmer
Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmer, die mehrere Elternzeiten nahtlos aneinanderreihen. Sie sollten beachten, dass nicht genommene Urlaubstage verfallen können, wenn sie nicht rechtzeitig während der Elternzeit oder im direkt anschließenden Arbeitszeitraum genommen werden.
Fazit: Wichtige Vorsorge treffen
Arbeitnehmer, die mehrere Elternzeiten planen, sollten in Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber eine Lösung finden, um den Verfall von Urlaubsansprüchen zu vermeiden. Eine frühzeitige Planung und das Einreichen von Urlaubsanträgen vor Beginn der Elternzeit oder direkt nach deren Ende können helfen, alle zustehenden Urlaubstage zu nutzen.
Zusammenfassung vom Urlaubsverfall bei Elternzeiten
Das Urteil des LAG Baden-Württemberg unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Urlaubsplanung für Arbeitnehmer, die mehrere Elternzeiten in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und entsprechend zu handeln, um den Verlust von Urlaubsansprüchen zu vermeiden.