Rechtlicher Hintergrund und aktuelle Entscheidungen: Gleiches Recht auf Altersversorgung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 22. September 2020, Aktenzeichen 3 AZR 433/19, entschieden, dass der Ausschluss von befristet Beschäftigten von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht sachlich gerechtfertigt ist. Diese Entscheidung stützt sich auf vorherige Urteile, unter anderem das des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. September 2019, Aktenzeichen 4 Sa 5/19 B.
Kern der Entscheidung
Die Kernaussage des Gerichts ist, dass eine Ungleichbehandlung von befristet und unbefristet Beschäftigten in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung diskriminierend ist. Die betriebliche Altersversorgung soll den Mitarbeitern Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess bieten und ergänzt somit die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diskriminierung aufgrund der Vertragsart
Das BAG hat klargestellt, dass eine Differenzierung zwischen befristet und unbefristet Beschäftigten, insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, eine Form der Diskriminierung darstellt, die nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden kann. Dies verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches eine Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund der Art ihres Arbeitsvertrages untersagt.
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Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für Arbeitgeber, die befristet Beschäftigte von der betrieblichen Altersversorgung ausschließen. Sie müssen ihre Versorgungsordnungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um Diskriminierungen zu vermeiden. Für befristet Beschäftigte ergibt sich daraus eine verbesserte soziale Absicherung und eine Gleichstellung in der betrieblichen Altersversorgung.
Fazit zum Thema: Gleiches Recht auf Altersversorgung
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht die Bedeutung des Diskriminierungsschutzes im Arbeitsrecht und fördert die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrages. Sie dient als wichtige Orientierung für die Praxis der betrieblichen Altersversorgung und stellt einen signifikanten Schritt zur Absicherung befristet Beschäftigter dar.
Zusammenfassung
Die jüngsten Urteile des BAG und des LAG Niedersachsen machen deutlich, dass der Ausschluss befristet Beschäftigter von der betrieblichen Altersversorgung rechtlich nicht haltbar ist und betonen die Notwendigkeit einer gleichberechtigten Behandlung aller Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Altersvorsorge.