Das Arbeitsrecht befasst sich mit den Gesetzen und Regelungen zur abhängigen (nicht selbständigen) Erwerbstätigkeit – etwa zu den Themen Kündigungsschutz, Arbeitszeiten oder Tarifvertrag.
Unsere Kanzlei kommt ins Spiel, sobald diese Gesetze und Regelungen nicht beachtet werden. Wir beraten und vertreten Sie gern rund um Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in oder bei Betriebsratsfragen. Unsere Ausrichtung auf Arbeits- und Sozialrecht ermöglicht uns, Sie interdisziplinär zu beraten.
Was ist Ihr ganz persönliches Arbeitsrechts-Thema?
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Unsere Vision:
Mit jedem gewonnenen Fall die Welt für Arbeitnehmer:innen zu verbessern.
Kündigung: Sofort handeln
Haben Sie eine Kündigung erhalten, ist es wichtig, möglichst sofort Kontakt zu uns aufzunehmen. Verlieren Sie keine Zeit. Ihnen bleiben nach Kündigungseingang drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Für derart dringende Fälle gilt: Sie erhalten bei uns am selben Tag einen Beratungstermin bei einer/m Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie sich bis 14:00 Uhr bei uns melden.
Schon gewusst?
1. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in.
2. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt die Rechte und Pflichten, die für Betriebsräte, Gewerkschaften, Personalräte oder kirchliche Mitarbeitervertretungen gelten.
Was uns dabei am Herzen liegt
Gerechtigkeit ist für uns das Herzstück unserer täglichen Arbeit. Dafür brennen wir, stehen für Sie ein und treten in den Ring. Wir haben tiefe Freude daran, für Ihre Rechte zu kämpfen und diese für Sie durchzusetzen. Vor dem Bundesarbeitsgericht haben wir wegweisende Urteile für Sie erstritten.
Denn wir alle brauchen die Gewissheit, dass wir in der Not mit unseren Fragen im Leben nicht allein dastehen. Sondern dass uns Hilfe, Unterstützung und Gerechtigkeit wirklich zustehen. Willkommen in unserer Kanzlei. Wir freuen uns sehr auf Sie.
Hier Ihren Lösungsweg starten
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Das beste Urteil ist, wenn Sie uns weiterempfehlen.
Heute? Heute.
Lassen Sie uns gemeinsam aktiv werden. Wir finden die passende Lösung zu Ihrem Anliegen. Kontaktieren Sie uns: Am besten gleich heute.
Vor dem ersten Beratungsgespräch
Wie erreiche ich die Anwältinnen/Anwälte persönlich?
Die beste Variante: Rufen Sie uns an unter 0234 58 69 770 – unser Empfangs-Team vereinbart dann schnellstmöglich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Hoffmann oder einer/einem der Kolleginnen oder Kollegen für Sie.
Welche Unterlagen soll ich zum Beratungstermin mitbringen?
Je nachdem, aus welchem Grund Sie sich an uns wenden, kann es sinnvoll sein, bestimmte Unterlagen sofort mitzubringen. Im Falle einer fristlosen Kündigung wären das zum Beispiel
- Ihr Arbeitsvertrag
- das Kündigungsschreiben
- ggf. Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
Mir wurde gekündigt, soll ich mich sofort arbeitslos melden?
Sobald Ihnen gekündigt wurde, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Innerhalb welcher Frist ist eine Kündigungsschutzklage möglich?
Es ist auf jeden Fall sinnvoll zu überprüfen, ob Sie bei einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätten. Sie haben dafür jedoch nur drei Wochen nach Kündigungseingang Zeit. Vereinbaren Sie daher möglichst kurzfristig einen Termin mit uns.