Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber(-verband) zu Arbeitsbedingungen gemäß § 1 TVG.
Verknüpfter Wissenbeitrag:
Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber(-verband) zu Arbeitsbedingungen gemäß § 1 TVG.
"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.