Mehr Infos

Aufhebungsvertrag und Kündigungsfrist: Was Sie wissen müssen

Bedeutung des Aufhebungsvertrags und der Kündigungsfrist

Schnell-Kontakt

Kontaktieren Sie uns jetzt direkt.

Aufhebungsvertrag- Vereinbarung zwischen Abreitnehmer und Arbeitgeber

Erfahren sie jetzt alles über das Thema: Aufhebungsvertrag und Kündigungsfrist. Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis beendet. Dabei wird auf die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist verzichtet. Stattdessen werden die Bedingungen der Beendigung individuell ausgehandelt. Der Aufhebungsvertrag bietet beiden Parteien Flexibilität und kann eine Alternative zur regulären Kündigung darstellen. 

Erfahren Sie, wie Sie sich auf einen erwarteten Aufhebungsvertrag vorbereiten können und welche rechtliche Beratung Ihnen in dieser Situation zur Verfügung steht.
Unsere Fachkompetenz - alles rund um das Thema Kündigungen und Aufhebungsverträge.

Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung

Während eine Kündigung einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen wird und gesetzlichen Fristen unterliegt, basiert der Aufhebungsvertrag auf dem gegenseitigen Einverständnis beider Parteien. Im Aufhebungsvertrag können auch Abfindungen, Freistellungen und andere Modalitäten geregelt werden, die bei einer regulären Kündigung nicht zwangsläufig berücksichtigt werden.

Wichtige Fakten: 

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Der Aufhebungsvertrag erfordert die Zustimmung beider Parteien. 
  • Flexibilität: Bedingungen können individuell ausgehandelt werden. 

Rechtsfolgen und Arbeitslosengeld

Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Gemäß § 159 SGB III kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags selbst herbeiführt. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, sollten im Vertrag eine ordnungsgemäße Kündigungsfrist und eine Abfindung in angemessener Höhe vereinbart werden. 

Rechtsvorschriften: 

  • § 159 SGB III: Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. 
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Regelungen zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. 

Gestaltung eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag sollte klare und eindeutige Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Dies umfasst das Enddatum, eventuelle Abfindungen, Resturlaubsansprüche und andere finanzielle Ausgleiche. 

Oft wird eine Abfindung vereinbart, um den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zu entschädigen. Die Höhe der Abfindung kann frei verhandelt werden. 

Eine Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kann ebenfalls Teil des Aufhebungsvertrags sein. 

Was unsere Mandanten sagen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.

Flexibilität bei der Gestaltung der Beendigungsmodalitäten, mögliche Abfindungen und Freistellungen sowie Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses. 

 

Ja, gemäß § 159 SGB III kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag selbst die Arbeitslosigkeit herbeiführt. 

.

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und sollte sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den bisherigen Arbeitsbedingungen orientieren. 

Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Aufhebungsvertrag rechtlich einwandfrei ist und keine nachteiligen Klauseln enthält. 

 

Unsere Fachkompetenz - alles rund um das Thema Kündigungen und Aufhebungsverträge.

Fazit zum Thema: Aufhebungsvertrag und Kündigungsfrist

Ein Aufhebungsvertrag bietet eine flexible Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, kann jedoch auch Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags und die richtige Kündigungsfrist umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag schützt beide Parteien und regelt alle relevanten Aspekte der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar und fair. 

Heute? Heute.

Lassen Sie uns gemeinsam aktiv werden. Wir finden die passende Lösung zu Ihrem Anliegen. Kontaktieren Sie uns: Am besten gleich heute.

Unsere Fachkompetenz - alles rund um das Thema Kündigungen und Aufhebungsverträge.