Freistellung entbindet Arbeitnehmer temporär oder dauerhaft von der Arbeitspflicht, kann bezahlt oder unbezahlt sein und hebt den Beschäftigungsanspruch auf.
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Freistellung entbindet Arbeitnehmer temporär oder dauerhaft von der Arbeitspflicht, kann bezahlt oder unbezahlt sein und hebt den Beschäftigungsanspruch auf.