Freistellung entbindet Arbeitnehmer temporär oder dauerhaft von der Arbeitspflicht, kann bezahlt oder unbezahlt sein und hebt den Beschäftigungsanspruch auf.
Verknüpfter Wissenbeitrag:
Freistellung entbindet Arbeitnehmer temporär oder dauerhaft von der Arbeitspflicht, kann bezahlt oder unbezahlt sein und hebt den Beschäftigungsanspruch auf.
"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.