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Erfahren Sie, wie aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts die Urlaubsvergütung nach Kündigung beeinflussen. Wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Rechtsstand:

Aktuelle Urteile: Urlaubsvergütung nach Kündigung

Urlaubsvergütung nach Kündigung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen wichtige Aspekte zur Urlaubsvergütung im Kontext von Kündigungen klargestellt, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unbedingt beachten sollten. Diese Entscheidungen sind entscheidend für die Handhabung von Urlaubsansprüchen nach einer Kündigung und betonen die Notwendigkeit der Zahlung von Urlaubsentgelt vor Urlaubsantritt.

Kernentscheidung zur Urlaubsvergütung

In einem Urteil vom 10. Februar 2015 (Az: 9 AZR 455/13) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dem er fristlos gekündigt hat, nur dann wirksam Urlaub erteilen kann, wenn die Urlaubsvergütung vor dem Antritt des Urlaubs gezahlt oder vorbehaltlos zugesagt wird. Dieser Grundsatz gilt auch für die Fälle, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer Kündigung vorsorglich freistellt, um ihm den restlichen Urlaub zu gewähren.

Weiterführende Rechtsprechung und europäische Vorgaben

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union untermauert. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG ist der Begriff des „bezahlten“ Jahresurlaubs so zu verstehen, dass der Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten muss. Dies wurde vom EuGH in mehreren Entscheidungen (u.a. C-155/10 vom 15.09.2011 und C-569/16 sowie C-570/16 vom 06.11.2018) bestätigt.

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Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist in Einklang mit der europäischen Richtlinie zu interpretieren. Um diesen Anspruch zu erfüllen, ist neben der Freistellung von der Arbeit auch die Zahlung des Urlaubsentgelts erforderlich, wie § 362 Abs. 1 BGB klarstellt.

Bedeutung für die Praxis

Diese Rechtsprechung hat direkte Auswirkungen auf die Praxis. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie bei der Urlaubsgewährung, insbesondere nach einer Kündigung, die Zahlung des Urlaubsentgelts ordnungsgemäß vornehmen. Andernfalls könnte die Urlaubserteilung als nicht wirksam angesehen werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Fazit zum Thema: Urlaubsvergütung nach Kündigung

Es ist für alle Beteiligten von größter Wichtigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Urlaubsvergütung genau zu beachten. Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie die Vorgaben des EuGH bieten eine klare Richtschnur, wie Urlaubsansprüche im Kontext von Kündigungen zu behandeln sind. Arbeitgeber sollten daher in solchen Fällen besonders sorgfältig agieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um Konflikte und Haftungsrisiken zu vermeiden.