Sozialrecht – rund um das Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Gesetze und sozialrechtliche Gesetze sind fast wie siamesische Zwillinge.
Die beiden Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht sind sehr stark verzahnt. Es gibt zahlreiche Fälle in denen sich die Rechtsgebiete gegenseitig beeinflussen.
So können arbeitsrechtliche Themen wie z.B. eine verhaltensbedingte fristgerechte oder fristlose Kündigung, fristlose Kündigung erhebliche rechtliche Folgen im Sozialrecht haben.
Gleiches gilt auch bei Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag.
Auch die Themen
- Krankheit im Arbeitsverhältnis und Krankengeld
- Arbeitsunfall und Verletztengeld
- Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung
sind nur einige Beispiele des Zusammenspiels dieser beiden großen Rechtsgebiete.
Auch im Zusammenhang mit Verhandlungen von einem Sozialplan für Betriebsräte kommt es bei sog. „Rentenmodellen“ zu sozialrechtlichen Fragestellungen.
Bereits das gesamte Arbeitsrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, so dass wir uns innerhalb des Sozialrechts spezialisieren müssen.
Was wir machen:
Sozialrecht rund um und im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, also
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld (insb. Sperrzeit)
- Arbeitsunfall (Feststellung, Verletztengeld und Verletztenrente)
- Schwerbehinderung Feststellung mit Widerspruchs- und Klageverfahren, Verfahren vor dem Inklusionsamt u.a. wegen Kündigung und Streit um leidensgerechte Beschäftigung)
Hier vertreten wir Sie im Verwaltungsverfahren, im sozialgerichtlichen Verfahren erster und zweiter Instanz ausschließlich in Nordrhein-Westfalen.
Was wir im Sozialrecht nicht (mehr) anbieten können:
- Bürgergeld (ALG2) nach dem SGB II und Wohngeld
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente
- Altersrente
- Pflegegrad
Lassen Sie uns gemeinsam an den Stellschrauben drehen, die jetzt für Sie grundlegend sind – und Ihren individuellen Lösungsweg finden. Unsere Ausrichtung auf Arbeits- und Sozialrecht ermöglicht uns, Sie interdisziplinär zu beraten.
Was ist Ihr ganz persönliches Sozialrechts-Thema im Zusammenhang mit Arbeitsrecht?
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Unsere Vision:
Mit jedem gewonnenen Fall die Welt für Arbeitnehmer:innen zu verbessern.
Rasche Unterstützung.
Darauf haben Sie Anspruch.
Häufig werden von Ämtern und Jobcentern über einen längeren Zeitraum wieder und wieder Antrags-Unterlagen nachgefordert.
Antragsteller:innen kommen dadurch schnell in finanzielle Bedrängnis. Sie bitten dann oft überbrückend ihnen nahestehende Menschen um finanzielle Unterstützung.
Wir helfen Ihnen, rasch die Hilfe zu bekommen, auf die Sie zu 100% Anspruch haben.
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In Japan steht Arbeitnehmer:innen ab 65 Jahren eine staatliche Grundrente zu. Der Staat regt jedoch an, Mitarbeiter:innen möglichst bis 75 Jahre zu beschäftigen.
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Gerechtigkeit ist für uns das Herzstück unserer täglichen Arbeit. Dafür brennen wir, stehen für Sie ein und treten in den Ring. Wir haben tiefe Freude daran, für Ihre sozialen Rechte zu kämpfen und diese für Sie durchzusetzen.
Denn wir alle brauchen die Gewissheit, dass wir in der Not mit unseren Fragen im Leben nicht allein dastehen. Sondern dass uns Hilfe, Unterstützung und Gerechtigkeit wirklich zusteht. Willkommen in unserer Kanzlei. Wir freuen uns sehr auf Sie.
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