Die nach dem SGB II mögliche Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende nennt sich seit dem 01.01.2023 Bürgergeld, nicht mehr des Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld. Doch welche Änderungen haben sich, abgesehen von der Bezeichnung noch geändert? Damit beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag..
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