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Sozialrecht: Sperrzeit
Rechtsstand: 14. Juni 2023

Sperrzeit – Wie vermeide ich eine Sperrzeit?

In welchen Fällen trifft eine Sperrzeit ein?

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld betrifft viele Menschen, die arbeitslos werden. Doch was bedeutet eine Sperrzeit und in welchen Fällen tritt sie ein?

Eine Sperrzeit tritt grundsätzlich ein, wenn der Arbeitnehmer selbstverschuldet arbeitslos geworden ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er ohne wichtigen Grund gekündigt hat oder durch sein Verhalten Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat. Auch wenn der Arbeitnehmer eine zumutbare Arbeitsstelle ablehnt oder nicht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnimmt, kann eine Sperrzeit verhängt werden.

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Sozialrecht: Sperrzeit

Die Dauer der Sperrzeit beträgt in der Regel zwölf Wochen, in Ausnahmefällen auch bis zu 24 Wochen. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es ist jedoch möglich, in dieser Zeit Bürgergeld zu beantragen, falls die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Sperrzeitnicht verhängt wird. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Insolvenz des Arbeitgebers arbeitslos wird, kann von einer Sperrzeit abzusehen sein. Auch bei einem wichtigen Grund für die Eigenkündigung, wie Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, entfällt die Sperrzeit.

Um eine Sperrzeit zu vermeiden, ist es wichtig, sich an die Regeln des Arbeitslosengeldes zu halten und sich um eine schnelle Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. Bei Unsicherheiten oder Fragen kann man sich jederzeit an die zuständige Arbeitsagentur wenden. Insgesamt ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeldein wichtiger Aspekt, der beachtet werden sollte. Wer sich an die Regeln hält und sich bemüht, schnell wieder eine neue Arbeitsstelle zu finden, kann einer Sperrzeit vorbeugen und sich so finanziell absichern.

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