Kündigung erhalten – Wir unterstützen Sie in Ihrem Kampf als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen
Wir unterstützen Sie, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden. Wir klären Ihre individuelle Situation und stehen Ihnen beratend zur Seite, denn wir haben als Anwalt für Arbeitsrecht auch in Essen langjährige Erfahrung.
Was sind die ersten Schritte, die ich nach einer Kündigung durch meinen Arbeitgeber beachten sollte? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht vertritt Sie auch in Essen und weiß Rat:
- Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen und bleiben Sie ruhig
- Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit, es drohen sonst Sperren seitens der Agentur
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall Dokumente, die Ihnen übereifrig vorgelegt werden, wie einen Aufhebungsvertrag
Ich habe eine Kündigung erhalten, aber ist sie rechtswirksam? – Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Essen prüfen wir die Sachlage:
Professionelle Hilfe von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht für Sie in Essen
Wir empfehlen Ihnen, sich professionelle Hilfe zu holen, denn nicht immer sind alle Vorgaben für eine rechtmäßige Kündigung gegeben. Auf folgende Punkte sollten Sie achten:
Wer hat die Kündigung unterschrieben?
Sollte ein Dritter Ihre Kündigung unterschrieben haben, ist diese ggf. unwirksam. Dritte benötigen immer eine Vollmacht, um solche Dokumente rechtswirksam unterzeichnen zu können. Ist das nicht der Fall, handelt es sich hierbei um eine sogenannte „vollmachtlose Kündigung“, diese kann nur innerhalb einiger Tage zurückgewiesen werden. Doch Achtung, auch hier gibt es Ausnahmen, wie z.B. den Personalleiter. Wir helfen Ihnen, Ihre Kündigung zu prüfen.
Wie wurde die Kündigung übermittelt?
Die Art wie die Kündigung übermittelt wurde spielt eine große Rolle. Eine mündliche Kündigung ist in jedem Fall unwirksam.
Haben Sie ggf. Recht auf besonderen Kündigungsschutz?
Der besondere Kündigungsschutz tritt in einigen Fällen in Kraft, wie z.B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Auszubildenden oder Elternzeit. In allen Fällen gibt es unterschiedliche Vorgaben die zu beachten sind, sowie unterschiedliche Fristen zum Widerspruch. Zögern Sie daher nicht zu lang, wir unterstützen Sie als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Essen schnell und kompetent in Ihrem Fall.
Ist die Kündigung i.A. („im Auftrag“) unterschrieben?
Eine Kündigung muss immer von der verfassenden Person unterzeichnet sein. Eine Kündigung i.A. unterzeichnet ist unwirksam.
Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
Kündigungen unterliegen einer „ordentlichen Kündigungsfrist“, welche grundsätzlich in §622 BGB geregelt ist. Sollte die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten worden sein, haben Sie gute Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen und eine Abfindung zu erhalten. Mit einer Kündigung umzugehen kann schwer sein, doch wir stehen als Anwälte für Arbeitsrecht in Essen an Ihrer Seite und kämpfen mit Ihnen für Ihr Recht. Buchen Sie sich einfach über unseren Kalender eine kostenlose Erstaufnahme bei unserem kompetenten Team.
Bei der Erstaufnahme klären wir zunächst:
- der Sachverhalt aufgenommen und eine erste thematische Einordnung vorgenommen
- notwendige Unterlagen identifiziert (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Rechtschutzversicherungsnachweis o.ä.)
- Termin für ein Beratungstermin vereinbart (online per Videokonferenz/ per Telefon /persönlich)