Ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Sie in Duisburg: Ratschläge bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Bochum steht Ihnen auch in Duisburg in ungewissen Zeiten zur Seite. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann eine belastende Situation sein, doch es gibt wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten. Wir erläutern, welche Fristen wichtig sind und wie wir Sie optimal unterstützen.
1. Frist zur Klage: 3 Wochen
Nach Erhalt der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber sollten Sie unverzüglich handeln. Die gesetzliche Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen. In dieser Zeit müssen Sie eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen auch in Duisburg in diesem Prozess mit fundiertem Fachwissen und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite stehen. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
2. Frist zur Meldung bei der Agentur für Arbeit: 3 Tage
Parallel zur Klageeinreichung ist die umgehende Meldung bei der Agentur für Arbeit von großer Bedeutung. Hierbei beträgt die Frist gerade einmal drei Tage. Durch eine fristgerechte Meldung sichern Sie sich nicht nur wichtige Ansprüche, sondern signalisieren auch Ihre Bereitschaft zur beruflichen Neuorientierung. Weitere Schritte nach Erhebung der Klage Sobald die Klage eingereicht ist und die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgt ist, beginnt die eigentliche juristische Auseinandersetzung. Ihr Anwalt wird die nötigen Schritte einleiten, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Dazu gehören die Einsichtnahme in die Personalakte und die Kommunikation mit der Gegenseite.Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Duisburg: Kompetente Unterstützung in jeder Phase
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Duisburg der Kanzlei recht-smart.de verfügt über langjährige Erfahrung und umfassende Expertise im Arbeitsrecht. Mit einer individuellen Beratung setzen wir uns engagiert für Ihre Interessen ein.Buchen Sie sich jetzt eine kostenfreie Ersteinschätzung mit unserem Kanzleiteam. Die Ersteinschätzung beinhaltet folgendes:
- der Sachverhalt wird aufgenommen und eine erste thematische Einordnung vorgenommen
- notwendige Unterlagen werden identifiziert (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Rechtschutzversicherungsnachweis o.ä.)
- es wird ein Termin für ein Beratungstermin vereinbart (online per Videokonferenz/ per Telefon /persönlich)
Was passiert nach der Erstaufnahme?
- Das Team sendet Ihnen nach der Erstaufnahme die notwendigen elektronischen Formulare zu
- Sie können zuhause in Ruhe die Unterlagen raussuchen und die Formulare ausfüllen und an uns übermitteln
Was passiert im Rahmen des Beratungstermins beim Anwalt für Arbeitsrecht in Duisburg?
- Vorab sichtet der Rechtsanwalt Ihre Unterlagen
- Im Gespräch wird der Sachverhalt ggfls. durch Nachfragen geklärt
- Es werden Ihre Wünsche und Ziele geklärt
- Sie erhalten eine Rechtseinschätzung
- Gemeinsam wird die weitere Vorgehensweise festgelegt
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise.