Unter Personalakte versteht man im Arbeitsrecht eine Akte oder als elektronische Akte gespeicherte Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die der Arbeitgeber über einen Arbeitnehmer führt und die Angaben zur Person und zum Arbeitsverhältnis im Betrieb enthält. Durch die Aufbewahrung soll der Werdegang des Arbeitnehmers im Unternehmen möglichst aussagekräftig und detailliert nachvollziehbar und abrufbar gemacht werden.
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