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Analyse der Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Fehlern in Wählerlisten und Stützunterschriften, basierend auf einem Gerichtsfall.
Rechtsstand: 17. Juli 2023

Anfechtung der Betriebsratswahl: Wichtige Kriterien und rechtliche Einordnung

Grundvoraussetzungen für Betriebsratswahlen

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt fest, dass Betriebsratswahlen in Betrieben oder Betriebsteilen durchzuführen sind, die gemäß § 4 BetrVG bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese umfassen die räumlich weite Entfernung oder eine gewisse Selbständigkeit in Bezug auf Aufgabenbereich und Organisation. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist eine ordnungsgemäße Wahl des Betriebsrats möglicht.

Bedingungen für gemeinsame Wahlen in mehreren Betriebsteilen

Eine Wahl über mehrere Betriebsteile hinweg ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber eine gemeinsame Organisation für diese Betriebsteile eingerichtet hat. Diese Organisation muss in der Lage sein, wesentliche Entscheidungen in personeller und sozialer Hinsicht eigenständig zu treffen. Sollte dies nicht der Fall sein, wie in dem durch das Landesarbeitsgericht Nürnberg am 17. Juli 2023 entschiedenen Fall (Az: 1 TaBV 1/23), ist eine gemeinsame Wahl nicht möglich.

Umgang mit Wählerlisten und Stützunterschriften

Ein weiterer kritischer Punkt bei der Durchführung von Betriebsratswahlen ist der Umgang mit der Wählerliste. Der Wahlvorstand handelt widersprüchlich, wenn er Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber als leitende Angestellte klassifiziert wurden, nicht in die Wählerliste aufnimmt, sie jedoch bei der Berechnung des Minderheitengeschlechts und der benötigten Stützunterschriften berücksichtigt. Zudem wird die Wahl anfechtbar, wenn im Wahlausschreiben eine höhere Anzahl von benötigten Stützunterschriften angegeben wird, als laut Wählerliste erforderlich wäre.

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Berechnungsbasis für Sitze und Stützunterschriften

Für die korrekte Berechnung der Sitze des in der Minderheit befindlichen Geschlechts und der erforderlichen Stützunterschriften ist die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens maßgeblich. Dies gilt auch dann, wenn bereits bekannt ist, dass einige Beschäftigte den Betrieb bis zum Wahltag verlassen werden.

Rechtliche Konsequenzen fehlerhafter Betriebsratswahlen

Die Anfechtung einer Betriebsratswahl kann aufgrund verschiedener Unregelmäßigkeiten, wie der fehlerhaften Handhabung von Wählerlisten und Stützunterschriften, erfolgen. Es ist entscheidend, dass alle Aspekte der Wahlorganisation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um die Gültigkeit der Wahl zu gewährleisten. Arbeitnehmer und Interessierte am Arbeitsrecht sollten sich dieser Punkte bewusst sein, um ihre Rechte im Falle einer möglichen Wahlfehler zu kennen und gegebenenfalls eine Anfechtung zu prüfen.