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Wie die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert
Rechtsstand: 11. Juni 2023

Wie die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert

Im Folgenden werden wir näher auf die Rentenversicherung eingehen und häufig gestellte Fragen zum Thema beantworten.

1. Wie funktioniert die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Arbeitnehmer zahlen während ihres Erwerbslebens Beiträge in die Rentenkasse ein, die dann als Rentenanspruch im Alter ausgezahlt werden. Die genauen Regelungen sind im SGB VI (Sechstes Buch des Sozialgesetzbuches) festgelegt.

2. Ab wann kann ich in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter richtet sich nach dem Geburtsjahr. Für die reguläre Altersrente liegt das Renteneintrittsalter derzeit bei 67 Jahren. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen oder einer Rente für besonders langjährig Versicherte ab bestimmten Altersgrenzen.

3. Wie hoch ist die Rentenhöhe?

Die Rentenhöhe richtet sich nach den erworbenen Rentenpunkten. Ein Rentenpunkt entspricht derzeit einem bestimmten Betrag. Die genaue Rentenhöhe hängt von verschiedenen Faktoren wie der Beitragszahlungsdauer, dem Durchschnittseinkommen und dem Rentenartfaktor ab. Eine genaue Berechnung kann beim Rentenversicherungsträger angefordert werden.

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4. Was passiert mit meiner Rente, wenn ich im Ausland lebe?

Grundsätzlich besteht auch im Ausland ein Rentenanspruch, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Rentenzahlung ins Ausland erfolgt jedoch unter bestimmten Bedingungen und in unterschiedlicher Höhe. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und die individuellen Regelungen zu klären.

5. Was passiert bei einer Scheidung mit meiner Rente?

Bei einer Scheidung können Rentenanwartschaften zwischen den geschiedenen Ehepartnern aufgeteilt werden. Das Versorgungsausgleichsgesetz regelt die Verteilung der Rentenansprüche. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.