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Erfahren Sie, wie das LAG BW Arbeitnehmerrechte bei unberechtigten Abmahnungen stärkt.
Rechtsstand:

Recht auf Entfernung einer unberechtigten Abmahnung trotz laufender Kündigungsschutzklage

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer nicht nur bei ungerechtfertigten Kündigungen, sondern auch bei der Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsrechte durch unberechtigte Abmahnungen. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, 14.08.2023 – Az: 4 Ta 7/23) stärkt diese Schutzmechanismen weiter.

Unzumutbarkeit der Hinnahme einer unberechtigten Abmahnung

Die Entscheidung des Gerichts betont, dass es einer finanziell nicht gut gestellten Partei nicht zugemutet werden kann, die mit einer unberechtigten Abmahnung verbundene Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts zu erdulden, bis ein Kündigungsschutzprozess abgeschlossen ist. Dies widerspricht früheren Urteilen, die eine solche Prüfung erst im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens für angemessen hielten.

Rechtliche Grundlagen der Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe, geregelt in § 114 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), soll sicherstellen, dass auch weniger finanzkräftige Personen ihre Rechte wirksam durchsetzen können. Sie wird nur gewährt, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht als mutwillig anzusehen ist. Die Entscheidung betont, dass die Beantragung der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte neben einer Kündigungsschutzklage nicht als mutwillig angesehen werden kann.

Widersprüchliche Rechtsprechung und aktuelle Entscheidung

Während einige Gerichte, wie das LAG Hamm und das LAG Köln, in der Vergangenheit die Auffassung vertraten, dass die Überprüfung einer Abmahnung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens erfolgen sollte, setzt das LAG Baden-Württemberg hier neue Maßstäbe. Die Klägerin machte erfolgreich geltend, dass die Abmahnungen ihr Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen und eine sofortige Klärung erforderlich ist.

Praktische Auswirkungen für Arbeitnehmer

Diese Entscheidung ist besonders relevant für Arbeitnehmer, die sich ungerechtfertigten Abmahnungen ausgesetzt sehen. Sie unterstreicht die Möglichkeit, neben einer Kündigungsschutzklage auch die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte rechtlich durchzusetzen, ohne den Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens abwarten zu müssen.

Fazit

Das Urteil des LAG Baden-Württemberg stärkt die Rechte der Arbeitnehmer erheblich. Es zeigt, dass die Gerichte bereit sind, schnell und effektiv auf Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts durch unberechtigte Abmahnungen zu reagieren. Arbeitnehmer sollten sich dieser Rechtsmittel bewusst sein und sie im Bedarfsfall nutzen.

Diese richtungsweisende Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung eines gerechten und effektiven Rechtsschutzes für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.