Arbeitsrechtliche Praxis bei Versetzungsklauseln
In der arbeitsrechtlichen Praxis sind Versetzungsklauseln ein häufiges Thema, besonders in global agierenden Unternehmen wie Fluggesellschaften. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg wirft Licht auf die Wirksamkeit solcher Klauseln, insbesondere wenn es um die Versetzung an internationale Standorte geht.
Rechtliche Rahmenbedingungen einer Versetzungsklausel
Laut einem Urteil des LAG Nürnberg (Az: 6 Sa 448/20 vom 15.06.2021) ist eine unternehmensweite Versetzungsklausel, die im Arbeitsvertrag zwischen einer ausländischen Fluggesellschaft und einem Piloten vereinbart wurde, rechtlich gültig. Diese Klausel erlaubt es dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer an eine ausländische „homebase“ zu versetzen. Solch eine Klausel erweitert das Direktionsrecht des Arbeitgebers und ist grundsätzlich mit den §§ 305 ff BGB vereinbar, da sie keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt.
Konflikt mit tariflichen Regelungen
Jedoch stößt die Anwendbarkeit der Versetzungsklausel auf Grenzen, wenn sie mit bestehenden tariflichen Regelungen kollidiert. Im spezifischen Fall verstößt die Klausel gegen die Bestimmungen im Tarifsozialplan der Ryanair in Deutschland. Dieser Sozialplan regelt die Stilllegung bzw. Einschränkung von Stationierungsorten und schränkt somit die Versetzungsmöglichkeiten ein. Die Klausel ist daher nicht anwendbar, soweit sie Versetzungen über die EU-Länder hinaus, einschließlich Großbritannien, Norwegen und die Schweiz, ermöglicht.
Praktische Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Diese Entscheidung zeigt, dass Arbeitnehmer, die in international operierenden Unternehmen tätig sind, auf die konkreten Formulierungen ihrer Arbeitsverträge achten sollten. Versetzungsklauseln sind zwar ein wirksames Mittel für Arbeitgeber, um flexibel auf wirtschaftliche Anforderungen zu reagieren, jedoch müssen diese Klauseln im Einklang mit geltenden tariflichen und gesetzlichen Regelungen stehen.
Fazit zum Thema: Versetzungsklauseln
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wirksamkeit von Versetzungsklauseln von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die genaue Formulierung der Klausel sowie die Übereinstimmung mit tariflichen und gesetzlichen Vorgaben. Für Arbeitnehmer ist es ratsam, bei Unsicherheiten bezüglich der Reichweite und Anwendbarkeit von Versetzungsklauseln rechtlichen Rat einzuholen.