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Das VG Koblenz bestätigt die Entlassung eines Polizeikommissars wegen rechtsextremer Inhalte in WhatsApp-Gruppen.
Rechtsstand: 20. Februar 2024

Rechtmäßige Entlassung eines Polizeikommissars wegen rechtsextremer Inhalte in WhatsApp-Gruppen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe für rechtmäßig erklärt. Der betroffene Beamte war wegen der Verbreitung von rechtsextremen und diskriminierenden Inhalten über WhatsApp entlassen worden. Dieses Urteil unterstreicht die strenge Haltung der Justiz gegenüber Beamten, die sich an diskriminierenden Aktivitäten beteiligen.

Sachverhalt und gerichtliche Entscheidung

Im Jahr 2021 wurde der Polizeikommissar in Rheinland-Pfalz nach seiner Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis aufgenommen. Er war in der Bereitschaftspolizei als Einsatzsachbearbeiter tätig. Während seines Vorbereitungsdienstes hatte er jedoch über Monate hinweg rechtsextreme und diskriminierende Inhalte in Form von Stickern in WhatsApp-Chatgruppen geteilt. Diese Inhalte waren antisemitisch, rassistisch, menschenverachtend sowie frauen- und behindertenfeindlich.

Als dies bekannt wurde, leitete der Dienstherr ein Disziplinarverfahren sowie ein Entlassungsverfahren ein und entließ den Beamten zum Ende des Jahres 2022 aus dem Dienst. Der Polizeikommissar legte gegen seine Entlassung Widerspruch ein und klagte anschließend, indem er die Inhalte als „schwarzen Humor“ rechtfertigte und behauptete, sie würden nicht seiner inneren Haltung entsprechen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab und bestätigte die Entlassung. Die Richter urteilten, dass unabhängig von der persönlichen Gesinnung des Klägers die Inhalte objektiv betrachtet werden müssen. Sie stellten fest, dass der Kläger sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst war und die nötige charakterliche Reife für den Polizeidienst fehlte.

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Juristische Grundlagen und Bedeutung des Urteils

Die Entscheidung basiert auf dem Beamtenrecht, das hohe Anforderungen an die persönliche Integrität und das Verhalten von Beamten stellt. Beamte sind gemäß § 34 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Verstöße können zu disziplinarischen Maßnahmen führen, einschließlich der Entlassung aus dem Dienstverhältnis.

Fazit und Ausblick

Dieses Urteil verdeutlicht, dass rechtsextreme und diskriminierende Aktivitäten von Beamten nicht toleriert werden und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Es betont die Bedeutung der Wahrung hoher moralischer und ethischer Standards im öffentlichen Dienst.

Die Beteiligten können gegen das Urteil des VG Koblenz, Az: 5 K 733/23.KO, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. Dieser Fall ist ein wichtiges Beispiel dafür, wie ernst Verfehlungen im öffentlichen Dienst genommen werden und welche Rolle das Arbeitsrecht dabei spielt, die Integrität des öffentlichen Sektors zu schützen.