Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 GewO).
Verknüpfter Wissenbeitrag:
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 GewO).
"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.