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Erfahren Sie, wie das LAG Hamm eine ungerechtfertigte Verdachtskündigung gegen einen Betriebsratsvorsitzenden aufhob.
Rechtsstand:

LAG Hamm stoppt Verdachtskündigung eines Betriebsrats: Erfolg für Betriebsratsvorsitzenden

LAG Hamm stoppt Verdachtskündigung eines Betriebsrats: Eine wegweisende Entscheidung

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Hamm eine außerordentliche Verdachtskündigung gegen den Vorsitzenden des Betriebsrats eines Bielefelder Maschinenbau-Unternehmens für rechtswidrig erklärt. Dies stärkt die Position von Betriebsräten im Kampf gegen ungerechtfertigte Kündigungen.

Hintergrund des Falles

Die Unternehmensführung des Maschinenbauers warf dem Betriebsratsvorsitzenden vor, Arbeitszeiten falsch dokumentiert und dadurch einen Vermögensschaden durch die Auszahlung nicht geleisteter Mehrarbeitsstunden verursacht zu haben. Auf dieser Basis strebte das Unternehmen eine außerordentliche fristlose Verdachtskündigung an.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm

Das Arbeitsgericht Bielefeld hatte in einem früheren Beschluss die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung ersetzt. Doch der Betriebsrat und sein Vorsitzender legten Beschwerde ein, die nun vor dem Landesarbeitsgericht Hamm Erfolg hatte. Das Gericht hob den Beschluss des Arbeitsgerichts auf und wies den Antrag der Arbeitgeberin ab.

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Kern der gerichtlichen Feststellung

Das Gericht stellte klar, dass die vorhandenen Verdachtsmomente nicht ausreichen, um einen dringenden Verdacht der Pflichtverletzung, der für eine außerordentliche Verdachtskündigung notwendig ist, zu begründen. Es ließen sich auch andere Szenarien vorstellen, die den Vorwurf gegen den Betriebsratsvorsitzenden entkräften könnten.

Rechtliche Grundlagen und ihre Anwendung im Fall

Nach § 103 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist für die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann das Arbeitsgericht diese Zustimmung ersetzen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung muss eindeutig nachweisbar sein, was hier nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall war.

Fazit zum Thema: LAG Hamm stoppt Verdachtskündigung eines Betriebsrats

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Schutzes von Betriebsratsmitgliedern vor willkürlichen oder unbegründeten Kündigungen. Sie zeigt auf, dass selbst bei Vorliegen von Verdachtsmomenten eine sorgfältige Prüfung der Sachlage unerlässlich ist. Das Landesarbeitsgericht hat zudem keine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung zugelassen, was die Bedeutung und Endgültigkeit des Urteils weiter unterstreicht.

Das Urteil (Az: 12 TaBV 115/23) vom 10.05.2024 ist somit ein wichtiges Signal für alle Betriebsräte und deren Mitglieder, die sich rechtswidrigen Kündigungen gegenübersehen.

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