Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Er repräsentiert die Belegschaft und übt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber aus. Die Institution Betriebsrat sowie seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Es handelt sich nicht um eine einzelne Person, sondern um ein Gremium, das von allen Beschäftigten eines Betriebs gewählt wird.
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