Der Betriebsrat, die gesetzliche und soziale Interessenvertretung der Arbeitnehmer
Der Betriebsrat ist eine wichtige Institution in deutschen Unternehmen. Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebes. Er repräsentiert die Belegschaft und übt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Die Institution Betriebsrat sowie seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Die gewählten Mitglieder haben das Recht, die Geschäftsführung des Betriebsrats zu wählen und seine Mandatsträger vor Benachteiligung zu schützen. Zudem gibt es Regelungen zur Freistellung der Betriebsratsmitglieder, zur Vergütung und den Kosten des Betriebsrats.
Geschäftsführung des Betriebsrats. Was bedeutet das eigentlich?
Die Geschäftsführung des Betriebsrats umfasst die organisatorischen Aufgaben, die für die Arbeit des Betriebsrats notwendig sind. Dazu gehört unter anderem die Einberufung von Sitzungen, die Protokollierung von Beschlüssen und die Kommunikation mit der Geschäftsleitung. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 27 BetrVG.
Wie viel Zeit steht einem Betriebsratsmitglied zur Verfügung?
Betriebsratsmitglieder haben gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit, um ihre Aufgaben als Betriebsrat wahrnehmen zu können. Die konkrete Freistellungszeit richtet sich nach der Anzahl der Betriebsratsmitglieder und der Größe des Betriebs. In Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmern stehen einem Betriebsratsmitglied beispielsweise 20 Stunden im Monat zur Verfügung.
Wie ist die gesetzliche Regelung zur Betriebsratsvergütung?
Das Betriebsratsamt ist ein unentgeltliches Ehrenamt; es gibt weder eine Amtsvergütung noch stellt die Betriebsratstätigkeit eine zu vergütende Arbeitsleistung dar. Nach dem Entgeltausfallprinzip haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf das Arbeitsentgelt, dass sie erzielt haben würden, wenn sie in der Zeit, in der sie Betriebsratsarbeit erbracht haben, vertragsmäßig gearbeitet hätten. Neben dem Grundgehalt müssen sämtliche Nebenbezüge, vor allem Zuschläge und Zulagen eingerechnet werden. Nach § 78 Satz 2 BetrVG sind Begünstigung ausdrücklich untersagt.
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Fazit zum Thema Betriebsrat: Wer trägt die anfallenden Betriebsratskosten des Betriebsrats?
Die Kosten des Betriebsrats werden gemäß § 40 BetrVG vom Arbeitgeber getragen. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Schulungen und Fortbildungen der Betriebsratsmitglieder, die Kosten für die Einrichtung eines Betriebsratsbüros sowie die Kosten für die Durchführung von Betriebsratswahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats notwendig sind.
Verbot der Benachteiligung und Begünstigung des Betriebsrats. Was ist erlaubt?
Gemäß § 78 BetrVG ist es verboten, Betriebsratsmitglieder zu benachteiligen oder zu begünstigen. Das bedeutet, dass ein Betriebsratsmitglied nicht schlechter oder besser behandelt werden darf als andere Arbeitnehmer. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Entgelt, Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungschancen.