Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt, § 37 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Er repräsentiert die Belegschaft und übt die Mitwirkung- und Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber aus.
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