Mehr Infos
Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern - Recht Smart
Rechtsstand:

Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Warum der Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern gilt

Geregelt ist der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern im Kündigungsschutzgesetz § 15 Abs. 1 KSchG.

§ 15 sagt, eine ordentliche, d. h. fristgerechte Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine außerordentliche, d. h. fristlose Kündigung ist hingegen grundsätzlich zulässig. Allerdings muss der Betriebsrat in dieser Kündigung, die gegenüber einem seiner Mitglieder ausgesprochen werden soll, vorher zustimmen. Tut er dies nicht, darf eine solche außerordentliche Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzt hat. Für den Zeitraum von einem Jahr nach dem Ende der Amtszeit ist eine ordentliche Kündigung weiterhin ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung ist in dieser Zeit zulässig und darf auch ohne Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochen werden.

Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der sie vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung schützt. Dieser Schutz ist notwendig, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Betriebsrats sicherzustellen. Denn nur so kann er seine Aufgaben und Pflichten im Sinne der Arbeitnehmer erfüllen. Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist während der Amtszeit unzulässig, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt, § 15 Abs. 1 KSchG. Das Betriebsratsmitglied verfügt neben dem allgemeinen Kündigungsschutz als Arbeitnehmer zusätzlich über einen besonderen Kündigungsschutz. Es soll gewährleistet werden, dass die Betriebsräte ihr Amt so wahrnehmen, wie sie es im Interesse der Belegschaft für richtig halten, auch wenn es hierbei zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber kommt. Auch soll sich die personelle Zusammensetzung des Gremiums nicht ständig ändern und der Betriebsrat funktionsfähig bleibt

Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten, unentschuldigtes Fernbleiben oder grobe Verstöße gegen Betriebsvereinbarungen. Entscheidend ist dabei immer, ob der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen möchte, muss er zunächst das Einvernehmen des Betriebsrats einholen. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht und kann die Kündigung ablehnen oder zustimmen.

Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen

Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.


Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Dazu gehören beispielsweise eine Straftat oder eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Auch hier muss der Arbeitgeber das Einvernehmen des Betriebsrats einholen. Wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, kann der Arbeitgeber die Kündigung nur mit gerichtlicher Zustimmung durchsetzen.

Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

gilt nicht nur während der Amtszeit, sondern auch noch ein Jahr danach. Das bedeutet, dass eine Kündigung innerhalb dieses Zeitraums nur aus wichtigem Grund möglich ist. Dieser Schutz dient dazu, dass das Betriebsratsmitglied auch nach dem Ende seiner Amtszeit nicht benachteiligt wird und sich weiterhin für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen kann.


Fazit zum Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern


Insgesamt ist der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts. Er sichert die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Betriebsrats und ermöglicht es ihm, seine Aufgaben und Pflichten im Sinne der Arbeitnehmer zu erfüllen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Regelungen zum Kündigungsschutz informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.