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Fristlose Kündigung bei Zeiterfassungsbetrug
Rechtsstand:

Fristlose Kündigung bei Zeiterfassungsbetrug Arbeitszeit-Betrug

Außerordentliche Kündigung eines Gemeindearbeiters: Kündigung bei Zeiterfassungsbetrug

Die korrekte Erfassung der Arbeitszeit ist eine grundlegende Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen diese Pflicht kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB darstellen. Dies wurde durch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 4. Dezember 2019 (Az: 7 Sa 35/19) bestätigt.

Wissentlich falsche Dokumentation als Vertrauensbruch

Wenn ein Arbeitnehmer, dem die Dokumentation seiner Arbeitszeit selbst obliegt, wissentlich und absichtlich falsche Angaben macht, stellt dies in der Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. Ein solches Verhalten kann die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, ohne dass ein wirtschaftlicher Schaden beim Arbeitgeber nachweisbar sein muss.

Wirtschaftlicher Schaden nicht entscheidend

Interessant ist, dass für die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung nicht zwingend ein wirtschaftlicher Schaden durch die falschen Arbeitszeitaufzeichnungen beim Arbeitgeber entstanden sein muss. Der Vertrauensbruch als solcher ist ausreichend.

Fallbeispiel: Kündigung eines Gemeindearbeiters

In dem konkreten Fall hatte ein Gemeindearbeiter seine Arbeitszeit vorsätzlich falsch dokumentiert, was zu seiner außerordentlichen Kündigung führte. Das Gericht sah in dem vorsätzlichen Fehlverhalten einen ausreichenden Grund für die Kündigung, unabhängig von einem wirtschaftlichen Schaden.

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Rechtliche Folgen für Arbeitnehmer: Kündigung bei Zeiterfassungsbetrug

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Arbeitnehmer eine hohe Verantwortung tragen, ihre Arbeitszeiten wahrheitsgemäß zu erfassen. Arbeitgeber müssen auf eine korrekte Zeiterfassung vertrauen können, und die Integrität dieser Daten ist für das Arbeitsverhältnis essentiell. Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit manipulieren, riskieren damit eine fristlose Kündigung.

Für Arbeitnehmer und alle, die sich für Arbeitsrecht interessieren, ist es wichtig zu verstehen, dass die korrekte Dokumentation der Arbeitszeit nicht nur eine formale, sondern eine fundamentale Pflicht ist. Bei Fragen zur korrekten Zeiterfassung oder im Falle einer Kündigung empfehlen wir, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.