Die Voraussetzungen: Schwerbehinderung
Menschen mit Schwerbehinderung haben es oft schwer, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden. Sie sind aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen oft benachteiligt und haben es schwer, am Arbeitsleben teilzunehmen oder sich im Alltag zurechtzufinden.
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt, die länger als sechs Monate andauert und zu einer erheblichen Beeinträchtigung im Alltag führt. Die Beeinträchtigung muss mindestens einen Grad von 50 haben, um als Schwerbehinderung anerkannt zu werden.
Arbeitsrecht Schwerbehinderung
Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf besondere Unterstützung und staatliche Leistungen. Dazu gehören beispielsweise finanzielle Hilfen, Assistenzleistungen und Zuschüsse für den barrierefreien Ausbau von Wohnungen und Arbeitsplätzen.
Schwerbehinderte genießen einen höheren Kündigungsschutz, haben Recht auf Gewährung von Zusatzurlaub und gegebenenfalls auf die Einräumung bestimmter Nachteilsausgleiche wie die Parkerleichterung, das sogenannte Merkzeichen „aG“ oder auf eine Befreiung der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren (Merkzeichen „RF“). Insbesondere hinsichtlich der Einräumung von Nachteilsausgleiches sollte man sich beraten lassen, wenn man meint, dass man einen solchen benötigt. Diese werden nicht so einfach eingeräumt, wie des vielfach angenommen wird. Das gilt vor allem für die Parkerleichterung, das sogenannte Merkzeichen aG.
Dennoch ist es für Menschen mit Schwerbehinderung oft schwer, einen Arbeitsplatz zu finden oder sich im Berufsleben zu behaupten. Viele Unternehmen scheuen sich vor den zusätzlichen Kosten und Anforderungen, die eine Beschäftigung von Schwerbehinderten mit sich bringt. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung notwendig, um die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in die Arbeitswelt zu verbessern.
Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen
Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.
Insgesamt ist es wichtig, Menschen mit Schwerbehinderung nicht als „anders“ oder „unfähig“ zu betrachten, sondern ihre besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten anzuerkennen und zu unterstützen. Nur so können sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihre Potenziale entfalten. Dabei soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) helfen. Danach besteht beispielsweise Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung für eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung.
Alles im Arbeitsrecht über das Thema: Schwerbehinderung
Wir beraten Sie umfassen. So erreichen Sie uns: Kontakt