Berufskrankheiten können sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden hervorrufen und treten häufig bei Menschen auf, die bestimmten Tätigkeiten nachgehen, wie zum Beispiel in der Industrie, im Handwerk oder im Gesundheitswesen.
Eine der häufigsten Berufskrankheiten ist die Lärmschwerhörigkeit, die durch dauerhafte Einwirkung von Lärm am Arbeitsplatz entsteht. Auch Erkrankungen der Atemwege, wie zum Beispiel Asthma oder Bronchitis, können durch Schadstoffe, Staub oder Gase ausgelöst werden, die bei der Arbeit eingeatmet werden.
Neben körperlichen Beschwerden können auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu Berufskrankheiten führen. Hierzu zählen beispielsweise Depressionen, Burnout-Syndrom oder Posttraumatische Belastungsstörungen.
Berufskrankheiten im Arbeitsrecht
Berufskrankheiten können für Betroffene nicht nur körperliche und psychische Schmerzen, sondern auch finanzielle Einbußen bedeuten. In vielen Fällen ist es möglich, eine Berufskrankheit als Arbeitsunfall anzuerkennen und entsprechende Leistungen von der Berufsgenossenschaft zu erhalten.
Um Berufskrankheiten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine sichere Arbeitsumgebung achten. Hierzu zählen unter anderem der Einsatz von Schutzkleidung und -ausrüstung, die Überwachung von Schadstoffbelastungen und die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen.
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Insgesamt ist es wichtig, das Bewusstsein für Berufskrankheiten zu stärken und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit von Arbeitnehmern zu schützen. Leistungsträger für Verletztengeld oder Renten wegen einer Berufskrankheit sind die Berufsgenossenschaften, an die die Arbeitgeber Versicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten abzuführen haben.
Berufskrankheiten im Arbeitsrecht
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