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Glossar

Fachbegriffe leicht erklärt

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII sind Krankheiten, die sich der Versicherte durch Ausübung einer versicherten Tätigkeit zugezogen hat. Weitere Voraussetzung ist die Bezeichnung dieser Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung. Volkskrankheiten sind in der Regel keine Berufskrankheiten. Für die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit ist vor allem der Kausalitätszusammenhang entscheidend.

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