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Rechtsstand:

Jobcenter-Mitarbeiter: Corona als Berufskrankheit?

Das Arbeitsrecht befasst sich mit verschiedenen Fragestellungen, die im Kontext der Arbeitswelt auftreten. Eine aktuelle Problematik, die in diesem Zusammenhang Bedeutung erlangt, ist die Frage, unter welchen Umständen eine COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden kann. Das Sozialgericht Augsburg hat sich in einem Urteil vom 29. November 2022 (Az: S 11 U 92/22) mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

Voraussetzungen für die Anerkennung als Arbeitsunfall

Um eine COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall anerkennen zu können, ist es notwendig, dass ein sogenannter Vollbeweis erbracht wird. Dies bedeutet, dass nachgewiesen sein muss, dass der betroffene Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ausbruch der Erkrankung engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte. Ein solcher Kontakt wird als intensiv bezeichnet, wenn er über das übliche Maß hinausgeht und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt.

Berufskrankheit: Höheres Risiko als die Allgemeinbevölkerung

Eine Anerkennung als Berufskrankheit gemäß Nr. 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung erfordert ebenfalls den Vollbeweis. Hierbei muss dargelegt werden, dass der Versicherte aufgrund seiner Arbeit einem Infektionsrisiko ausgesetzt war, das deutlich über dem der Allgemeinbevölkerung liegt. Dies kann aus einer erhöhten Durchseuchung am Arbeitsplatz oder aus spezifischen Arbeitsvorgängen resultieren, die ein erhöhtes Übertragungsrisiko bergen. Auch hier ist ein intensiver Kontakt zu einer infizierten Person nachzuweisen.

Konkretes Beispiel: Fallmanager im Jobcenter

Das Urteil des SG Augsburg bezog sich auf den Fall eines Fallmanagers in einem Jobcenter, der an COVID-19 erkrankte. Die entscheidende Frage für die Gerichtsentscheidung war, ob der Kontakt zu einer infizierten Person nachgewiesen werden konnte und ob die berufliche Tätigkeit ein überdurchschnittliches Infektionsrisiko im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung darstellte.

Wichtige Erkenntnisse für Arbeitnehmer

Dieses Urteil ist besonders für Arbeitnehmer relevant, die im direkten Kundenkontakt stehen oder in einem Umfeld arbeiten, in dem eine erhöhte Gefahr der Ansteckung besteht. Es zeigt, dass bei der Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit strenge Beweisanforderungen gestellt werden.

Fazit

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich der Beweisanforderungen bewusst sein, die für die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gelten. Im Falle einer Erkrankung ist es ratsam, zeitnah fachkundigen Rat einzuholen und die entsprechenden Belege zu sichern.