Betriebsübergang im betriebsmittelgeprägten Betrieb ohne Übernahme der Betriebsmittel
Ein Betriebsübergang im Sinne des Arbeitsrechts ist nicht zwingend an die Übernahme physischer Betriebsmittel gebunden. Dies stellt eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus klar. Konkret ging es um Busse, die aufgrund von rechtlichen, umweltbezogenen oder technischen Anforderungen nicht vom neuen Betreiber übernommen wurden. Hierbei wurde entschieden, dass die Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft – in diesem Fall der Busfahrer – und die fortlaufende Durchführung identischer Dienstleistungen auch ohne die Betriebsmittel als Betriebsübergang anzusehen sind.
Abfindungsansprüche bei Betriebsübergang
Wichtig für Arbeitnehmer: Der Anspruch auf eine Abfindung gegenüber dem vorherigen Arbeitgeber entfällt, wenn der Arbeitnehmer ein zumutbares Jobangebot des neuen Betreibers ausschlägt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitnehmer, Angebote des Neubetreibers sorgfältig zu prüfen.
Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen
Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.
Rechtliche Hintergründe
Diese Entscheidung basiert auf europarechtlichen Vorgaben und wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 27. Februar 2020 unter dem Aktenzeichen C-298/18 vorbereitet. Das Arbeitsgericht Cottbus hat diesen Fall mit dem Aktenzeichen 11 Ca 10093/17 am 15. Juni 2020 weitergeführt und konkretisiert.
Was bedeutet das für Betroffene?
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie bei einem Betriebsübergang, auch wenn keine materiellen Betriebsmittel übergehen, in der Regel vom neuen Betreiber übernommen werden sollten. Zudem sollten sie sich bewusst sein, dass die Ablehnung eines angemessenen Arbeitsangebots seitens des neuen Betreibers ihre Abfindungsansprüche beeinträchtigen kann.
Fazit und Empfehlung zum Thema: Betriebsübergang
Der Fall zeigt, dass das Thema Betriebsübergang komplex ist und individuell betrachtet werden muss. Arbeitnehmer sollten daher im Falle eines Betriebsübergangs rechtlichen Rat einholen, um ihre Position und mögliche Ansprüche zu verstehen und zu wahren. Eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei kann hierbei unterstützend wirken.