Beim Betriebsübergang nach § 613a BGB geht eine wirtschaftliche Einheit durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über.
Verknüpfter Wissenbeitrag:
Beim Betriebsübergang nach § 613a BGB geht eine wirtschaftliche Einheit durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über.
"Wahrer Friede ist nicht nur die Abwesenheit von Spannungen: er ist die Anwesenheit von Gerechtigkeit."
Martin Luther King Jr.