Das Sozialgericht München hat in einem aktuellen Urteil wichtige Klarstellungen zum Thema Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen vorgenommen. Dieses Urteil bietet wichtige Einsichten für Arbeitnehmer und alle, die sich für das Arbeitsrecht interessieren. Hier eine detaillierte Aufschlüsselung des Falles und seiner Bedeutung:
Unterbrechung des Versicherungsschutzes durch nicht versicherte Tätigkeiten
In dem verhandelten Fall (SG München, 03.11.2022 – Az: S 9 U 264/20) ging es um einen Arbeitnehmer, der während der Arbeit einen Lkw anhielt, ausstieg und zu einem anderen Lkw ging, um einen Gegenstand zu übernehmen, der nicht direkt mit seiner versicherten Tätigkeit verbunden war. Das Gericht entschied, dass durch diese Handlungen eine „erhebliche Zäsur“ in der Fortbewegung vorlag, welche den Versicherungsschutz unterbrach. Dies verdeutlicht, dass Tätigkeiten, die nicht unmittelbar zur versicherten Arbeit gehören, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verlieren können.
Besonderheiten bei der Beschäftigung zwischen Eheleuten
Ein weiterer interessanter Aspekt des Urteils betrifft die sogenannte Wie-Beschäftigung zwischen Eheleuten. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Beschäftigung an der typischen Sonderbeziehung scheitert, wenn die Tätigkeit in Art, Umfang und Dauer sowie dem Grad der familiären Beziehung üblich ist. Das bedeutet, dass in solchen Fällen keine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt und somit kein Versicherungsschutz besteht.
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Vorbereitende Handlungen und ihr Versicherungsschutz
Das Urteil klärt auch, dass vorbereitende Handlungen, die eine versicherte Tätigkeit erst ermöglichen oder erleichtern, grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Handlungen in einem besonders engen sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Dies unterstreicht die Bedeutung des direkten Bezugs zur Haupttätigkeit, um Versicherungsschutz zu genießen.
Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Sozialgerichts München
Dieses Urteil des Sozialgerichts München ist ein wichtiger Leitfaden für Arbeitnehmer, um die Grenzen des Versicherungsschutzes im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu verstehen. Es betont die Notwendigkeit, die spezifischen Umstände jeder Tätigkeit zu bewerten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Dieser Fall zeigt deutlich, wie komplex die Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht sein können. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen.
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