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Cannabis am Arbeitsplatz: Ein umfassender Leitfaden zu rechtlichen Aspekten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Rechtsstand: 5. Juli 2024

Drogen am Arbeitsplatz, bekifft am Steuer! Was rechtlich gilt.

Cannabis am Arbeitsplatz: Ein umfassender Leitfaden zu rechtlichen Aspekten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

In einer Zeit, in der die Legalisierung von Cannabis in vielen Regionen voranschreitet, stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neuen Herausforderungen bezüglich des Umgangs mit Cannabis am Arbeitsplatz. Dieser Leitfaden soll umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen klären und beiden Seiten Orientierung bieten.

Rechtliche Grundlagen für Cannabis-Tests am Arbeitsplatz

Das Recht auf Privatsphäre der Arbeitnehmer ist durch das Grundgesetz geschützt, was die Durchführung von Drogentests durch den Arbeitgeber ohne triftigen Grund einschränkt. Solche Tests sind in der Regel nur zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind und wenn konkrete Verdachtsmomente bestehen. Insbesondere in sicherheitskritischen Branchen wie dem Transportwesen oder der Chemieindustrie können regelmäßige Tests jedoch erforderlich sein.

Cannabisverbot am Arbeitsplatz

Arbeitgeber haben das Recht, den Konsum sowie das Unter-dem-Einfluss-Stehen von Cannabis während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände zu untersagen. Dies dient der Sicherstellung der Arbeitsqualität und -sicherheit. Verstöße gegen diese Regelungen können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, einschließlich Abmahnung und möglicherweise auch Kündigung, besonders wenn wiederholt oder grob fahrlässig gegen die Vorschriften verstoßen wird.

Freiwillige Cannabis-Tests und die Konsequenzen bei Ablehnung

Wenn ein Arbeitgeber basierend auf beobachtbaren Auffälligkeiten wie verändertem Verhalten oder sichtbaren Symptomen eines Drogenkonsums den Verdacht hegt, kann er den betroffenen Mitarbeiter um die Zustimmung zu einem Drogentest bitten. Die Zustimmung muss ausdrücklich und freiwillig erfolgen. Lehnt ein Mitarbeiter ab, kann der Arbeitgeber ihn vorübergehend von der Arbeit freistellen, bis der Verdacht geklärt ist. Eine Lohnfortzahlung während dieser Zeit ist nicht garantiert und hängt von der spezifischen Situation und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ab.

THC-Grenzwerte und Straßenverkehr

Besonders relevant ist der Umgang mit Cannabis im Kontext des Straßenverkehrs. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind streng: Ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wurde eingeführt. Die Überschreitung dieses Grenzwerts wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann zu Bußgeldern und Fahrverboten führen. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren besteht eine Nulltoleranzgrenze, ähnlich wie bei Alkohol. Diese Regelungen sind auch für Arbeitgeber relevant, die ihre Mitarbeiter etwa im Rahmen von Fahrtätigkeiten beschäftigen.

Am 5. Juli hat der Bundesrat verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen gebilligt, die durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes nötig geworden waren. Die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz müssen noch ausgefertigt und verkündet werden.

Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz dann erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum von 3,5 ng/ml THC fest. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 Euro rechnen. Bisher ging die Rechtsprechung von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus.

Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.

Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.

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Die Auswirkungen von Cannabis-Konsum auf die Arbeitssicherheit

Verständnis der Wirkung von Cannabis

Cannabis kann unterschiedliche Wirkungen haben, die stark von der Dosis, der Konsumform und der individuellen Reaktion der Person abhängen. Beim Rauchen eines Joints oder einer Haschpfeife erreicht die Wirkung nach etwa 15 Minuten ihren Höhepunkt und klingt gewöhnlich nach zwei bis drei Stunden ab. Der Konsum durch eine Wasserpfeife, auch Bong genannt, führt zu einer schnelleren und intensiveren Wirkung. Wird Cannabis über Speisen aufgenommen, setzt die Wirkung verzögert ein, tritt dann jedoch plötzlich und stark auf und hält etwa fünf Stunden an.

Auswirkungen auf die Arbeitsleistung

Der Konsum von Cannabis kann verschiedene negative Einflüsse auf die Arbeitsfähigkeit haben:

– Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit: Dies kann zu Fehlern bei der Arbeit führen und die Qualität der Arbeitsleistung beeinträchtigen.

– Verlängerte Reaktions- und Entscheidungszeiten: In Berufen, in denen schnelles Handeln erforderlich ist, kann dies zu Sicherheitsrisiken führen.

– Verändertes Sehvermögen: Dies kann besonders bei Tätigkeiten, die gute visuelle Wahrnehmung erfordern, problematisch sein.

– Gestörte Bewegungskoordination: Dies kann das Risiko von Arbeitsunfällen erhöhen.

– Bei Jugendlichen: Gefahr geringerer geistiger Leistungsfähigkeit: Langfristiger Konsum kann bei jüngeren Menschen die kognitive Entwicklung beeinträchtigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Verdacht auf Cannabiskonsum

Arbeitgeber haben das Recht, im Verdachtsfall einen Drogen- oder Alkoholtest zu verlangen. Gemäß § 14 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, was auch die Überprüfung auf Drogenkonsum einschließen kann. Allerdings haben Mitarbeiter das Recht, einen solchen Test abzulehnen, solange keine spezifischen arbeitsvertraglichen Regelungen oder gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Der Nachweis von THC im Blut ist mehrere Stunden möglich, während THC-Carbonsäure sogar mehrere Wochen nachweisbar bleibt, allerdings ohne dass eine berauschende Wirkung besteht.

Fazit und Ausblick

Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein Bewusstsein für die potenziellen Gefahren des Cannabis-Konsums am Arbeitsplatz haben und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen dient dem Schutz aller Beteiligten und hilft, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Für detailliertere Informationen zum Arbeitsrecht und zur Handhabung von Drogen am Arbeitsplatz können Interessierte sich an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien wenden, die in diesen Fragen beraten und unterstützen.

Die Handhabung von Cannabis am Arbeitsplatz erfordert ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Bestimmungen und eine klare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es ist essenziell, dass Unternehmen klare Richtlinien formulieren und diese transparent kommunizieren. In Fällen von Unsicherheiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen ist es ratsam, professionellen Rechtsbeistand zu konsultieren.