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Erfahren Sie, wie das neue Cannabisgesetz 2024 den Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz verändert.
Rechtsstand:

Cannabisgesetz 2024: Neue Regeln am Arbeitsplatz

Cannabisgesetz 2024 und Legalisierung : Kiffen vor und während der Arbeit!

Das hat Folgen für den betrieblichen Arbeitsschutz. Präventionsmaßnahmen, interne Regelungen, jetzt ist Handeln von Arbeitgeber und Betriebsrat gefordert betriebliche Regelung zu prüfen und anzupassen. Lösung: Betriebsvereinbarungen, um weiterhin die Gesundheit der Belegschaft zu gewährleisten. Denn, Cannabis wird genauso wie Alkohol als Risiko für Mitarbeiter betrachtet. Wesens- und Verhaltensänderungen durch Einflüsse berauschender Mittel begründen schon mindestens eine Abmahnung oder auch Kündigung.

Neue Herausforderungen im Arbeitsrecht: Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz

Mit der Einführung des Cannabisgesetzes stehen Unternehmen und Betriebsräte vor neuen Herausforderungen im Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz. In diesem Kontext ist es für die Betriebsräte essentiell, die bestehenden Betriebsvereinbarungen, die sich bisher primär auf den Alkoholkonsum konzentrierten, zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Diese Anpassung sollte insbesondere den Umgang mit Cannabis einschließen.

Aktualisierung der Betriebsvereinbarungen

Falls im Unternehmen bisher keine spezifischen Regelungen zum Umgang mit Suchtmitteln existieren, ist es ratsam, zeitnah mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln. Diese sollte klare Regelungen zum Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz sowie auf dem Betriebsgelände enthalten, einschließlich eines möglichen Verbots und der praktischen Umsetzung dessen. Eine präzise Regelung hilft, mögliche Konflikte zu vermeiden und Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Zudem sollte das Thema Suchtprävention nicht vernachlässigt werden.

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Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Bei der Formulierung und Implementierung solcher Vereinbarungen sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu berücksichtigen. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen, die die Ordnung des Betriebs betreffen. Dazu zählen Regelungen, die den ungestörten Arbeitsablauf und das Zusammenleben der Mitarbeiter im Unternehmen beeinflussen. Ein umfassendes Cannabisverbot fällt somit in den Bereich dieser Mitbestimmungsrechte.

Cannabisgesetz 2024: Gesundheitsschutz und Sicherheit

Weiterhin ist der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber in diesem Bereich Gestaltungsspielraum hat. Zusätzlich bietet § 88 Nr. 1 BetrVG die Möglichkeit, durch freiwillige Betriebsvereinbarungen weiterführende Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Schädigungen zu treffen.

Die rechtlichen Fragen, die durch die Legalisierung des Cannabiskonsums aufkommen, sind ähnlich denen, die bereits bei anderen Suchtmitteln wie Alkohol im Arbeitsverhältnis zu behandeln sind. Orientierung bietet hier die bestehende Rechtsprechung.

Diese neuen Regelungen bedeuten eine erhebliche Anpassung der bestehenden Praktiken in den Unternehmen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte aktiv zusammenarbeiten, um eine faire und gesetzeskonforme Handhabung sicherzustellen.