Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfnachweis: LAG-Urteil
In einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 04. Oktober 2022 (Az: 3 Sa 374/22) wurde die Thematik der außerordentlichen Kündigung aufgrund der Vorlage eines gefälschten Impfnachweises eingehend beleuchtet. Dieses Urteil ist von hoher Relevanz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da es die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Täuschungshandlung aufzeigt.
Außerordentliche Kündigung als mögliche Reaktion
Das Arbeitsgericht stellt klar, dass das Vorlegen eines gefälschten Impfnachweises einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Dies bezieht sich auf die Zeit, in der nach § 28b Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) die Vorlage eines 3G-Nachweises erforderlich war.
Keine Abmahnung bei schwerer Pflichtverletzung
In Fällen, in denen der gefälschte Nachweis bewusst zur Täuschung des Arbeitgebers eingesetzt wurde, erübrigt sich nach gängiger Rechtsprechung eine vorherige Abmahnung aufgrund des Schweregrades der Pflichtverletzung.
Interessenabwägung bleibt unerlässlich
Die Rechtsprechung betont jedoch, dass auch bei schwerwiegenden Vergehen eine individuelle Interessenabwägung erfolgen muss. Eine pauschale Kündigung ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ist nicht statthaft.
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Einzelfallentscheidung mit Augenmaß
Das LAG Düsseldorf hebt hervor, dass trotz des grundsätzlich schweren Verstoßes die fristlose Kündigung im spezifischen Fall unverhältnismäßig war. Hierbei spielten mehrere Faktoren eine Rolle:
- Der Arbeitnehmer gab die Tat unmittelbar im Rahmen seiner Anhörung zu.
- Er war fast zwei Jahrzehnte ohne disziplinarische Vorfälle beschäftigt.
- Es bestand keine Gefährdung anderer Mitarbeiter, da der Arbeitnehmer langzeiterkrankt war.
- Der Arbeitgeber selbst verletzte seine Pflichten aus dem IFSG, indem er den Mitarbeiter trotz Kenntnis der Fälschung und ohne geforderten negativen Corona-Test in den Betrieb beorderte.
Rechtliche Implikationen und Beratung zum Thema: LAG-Urteil zu Impfpassfälschung
Dieses Urteil zeigt, dass selbst bei gravierenden Verstößen wie der Vorlage eines gefälschten Impfnachweises stets alle Umstände des Einzelfalls betrachtet werden müssen. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden rechtlichen Bewertung, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergibt sich aus dieser Entscheidung die Lehre, dass im arbeitsrechtlichen Kontext eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller Faktoren unabdingbar ist. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Expertise im Arbeitsrecht zur Seite, um Sie in solchen und ähnlichen Fällen zu beraten und zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Rechtsberatung.