Eigenständige Ruhezeiten steht Arbeitnehmern zu!
Ein grundlegendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bekräftigt die Rechte der Arbeitnehmer auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten als separate Ansprüche. Arbeitnehmer dürfen sich darauf verlassen, dass ihre täglichen Ruhezeiten von mindestens elf zusammenhängenden Stunden, wie es die Arbeitszeitrichtlinie vorschreibt, zusätzlich zur wöchentlichen Ruhezeit gewährt werden.
Der Fall: Lokführer klagt gegen Arbeitgeberin
Im konkreten Fall klagte ein ungarischer Lokführer gegen seinen Arbeitgeber, die Eisenbahngesellschaft MÁV-START, weil ihm keine ausreichende tägliche Ruhezeit eingeräumt wurde, insbesondere dann, wenn diese an eine wöchentliche Ruhe- oder Urlaubszeit grenzte. Der Arbeitgeber argumentierte, dass der Tarifvertrag eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 42 Stunden vorsieht, was die von der EU-Richtlinie geforderten 24 Stunden übersteigt.
EuGH: Klare Trennung von Ruhezeiten mit unterschiedlichen Zielen
Der EuGH stellte in seinem Urteil vom 2. März 2023 (Az: C-477/21) klar, dass tägliche und wöchentliche Ruhezeiten unterschiedliche Ziele verfolgen und daher nicht vermischt werden dürfen. Die tägliche Ruhezeit dient dem unmittelbaren physischen und psychischen Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers nach einer Arbeitsperiode, während die wöchentliche Ruhezeit der längerfristigen Erholung und dem sozialen Leben dient.
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Rechtliche Konsequenzen: Keine Aushöhlung des Anspruchs auf tägliche Ruhezeit
Würde die tägliche Ruhezeit als Teil der wöchentlichen Ruhezeit betrachtet, käme es zu einer Aushöhlung des Anspruchs auf tägliche Ruhezeit. Dies würde bedeuten, dass Arbeitnehmer in der Praxis keine wirkliche Erholung erfahren, wenn sie ihre wöchentliche Ruhezeit in Anspruch nehmen. Das Urteil bestätigt, dass die tägliche Ruhezeit stets zusätzlich zur wöchentlichen Ruhezeit gewährt werden muss.
Bedeutung für Arbeitnehmer zum Thema: Eigenständige Ruhezeiten
Dieses Urteil hat große Bedeutung für die Arbeitszeitgestaltung und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern in der EU. Es stellt sicher, dass nationale Regelungen, die günstigere Bedingungen als die EU-Richtlinie bieten, nicht zum Nachteil anderer Rechte der Arbeitnehmer ausgelegt werden können.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie sich auf eindeutige und unverzichtbare Ruhezeiten berufen können, die zu ihrer Erholung beitragen. Arbeitgeber sind angehalten, die Vorgaben des EuGH-Urteils in ihrer Personalplanung zu berücksichtigen und die Ruhezeiten entsprechend zu gewähren.
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