Was ist eine Druckkündigung? Erfahren Sie es hier!
Eine Druckkündigung ist ein spezifischer Kündigungstatbestand im Arbeitsrecht, der entsteht, wenn Dritte, in diesem Fall eine Gruppe von Mitarbeitenden, vom Arbeitgeber die Kündigung eines Kollegen fordern. Diese Forderung wird mit der Drohung verbunden, dass Nachteile für den Arbeitgeber eintreten, sollte er die Kündigung nicht aussprechen. Eine solche Situation kann zu einem erheblichen Druck auf den Arbeitgeber führen.
Entscheidung des Arbeitsgerichts Nordhausen
Das Arbeitsgericht (ArbG) Nordhausen hat in seiner Entscheidung vom 13.07.2022 (Az: 2 Ca 199/22) klargestellt, dass auch im Fall einer echten Druckkündigung der Arbeitgeber verpflichtet ist, sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer zu stellen. Dies gilt besonders dann, wenn bereits vorherige Gespräche und Mediationsversuche stattgefunden haben, um einen bestehenden Konflikt zu lösen.
Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen
Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.
Anforderungen an eine echte Druckkündigung
Das Gericht betont, dass für eine zulässige Druckkündigung strenge Voraussetzungen gelten. Zunächst ist der Arbeitgeber angehalten, der Eigenkündigungsandrohung entgegenzuwirken. Nur wenn eine solche Abwendung nicht möglich ist und ernsthafte wirtschaftliche Nachteile für den Arbeitgeber drohen, kann die Kündigung als sozial gerechtfertigt angesehen werden. Hierbei ist allerdings zusätzlich zu prüfen, ob die Kündigung das einzig mögliche Mittel zur Schadensabwendung darstellt.
Voraussetzungen gemäß Kündigungsschutzgesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch
Eine objektive Rechtfertigung für eine Druckkündigung liegt nicht vor, wenn es keinen Grund im Sinne des § 626 BGB für eine außerordentliche Kündigung gibt oder keinen Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 KSchG für eine ordentliche Kündigung. Sollte keine dieser Rechtfertigungen vorliegen, kann eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Betracht kommen.
Eigenes Verschulden des Arbeitgebers
Das BAG führt weiterhin aus, dass auch das eigene Verhalten des Arbeitgebers eine Rolle spielt. Wenn der Arbeitgeber die Drucksituation selbst verschuldet hat, wird dies in die Beurteilung der Zulässigkeit der Druckkündigung miteinbezogen (vgl. BAG, 18.07.2013 – Az: 6 AZR 420/12).
Fazit für Arbeitnehmer zur Druckkündigung
Die Entscheidung des ArbG Nordhausen veranschaulicht, dass eine Druckkündigung für Arbeitgeber keine einfache Lösung darstellt und an hohe rechtliche Anforderungen gebunden ist. Arbeitnehmer, die von einer solchen Situation betroffen sind, sollten sich bewusst sein, dass sie Rechte haben und dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, sie zunächst zu schützen. Bei Unsicherheiten oder Konflikten dieser Art ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigene Position zu stärken und die Rechtmäßigkeit einer etwaigen Kündigung überprüfen zu lassen.